Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche seinen Beschluss zum Klimaschutzgesetz veröffentlicht - eine seltsame Entscheidung. Mit ihr hat das von Ernst Forsthoff 1938 ("Die Verwaltung als Leistungsträger") entwickelte Konzept der Verpflichtung des Staates zur Erbringung von "Daseinsvorsorge" wohl final triumphiert. Dass sich der staatliche Regelungsanspruch auch auf das Steuern der Welttemperatur beziehen könnte, dürfte aber selbst Forsthoffs Vorstellungskraft überstiegen haben. Noch vor wenigen Jahren lernte man im Jurastudium, dass gegen ein Gesetz nur dann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden könne, wenn man selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist. Auf die Idee, dass Verfassungsrichter sich über die Festlegung von in weiter Zukunft liegenden Emissionsmengen Gedanken machen könnten, wäre niemand gekommen - zumal wenn von Deutschlands Handeln praktisch kein Einfluss auf die Entwicklung des Weltklimas ausgeht. Ein weiteres Störgefühl kommt beim Lesen des vierten Leitsatzes auf: "Das Grundgesetz verpflichtet (...) zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen." Dass gigantische Schuldenberge Freiheitschancen einschränken, sollte sich eigentlich auch bis Karlsruhe herumgesprochen haben. Da fragt man sich, warum bislang noch jede Haftungsübernahme für Programme der Europäischen Zentralbank durchgewunken wurde.
Sowohl ein Verfahren in Kalifornien als auch die EU-Kommission untersuchen derzeit die Praktiken in Apples App Store. Börsianer sollten das im Auge behalten; das Geschäftsmodell des Techgiganten ist in Gefahr.
100 Tage ist der neue US-Präsident Joe Biden jetzt im Amt. Ausgabenprogramme von über sechs Billionen Dollar hat er bisher durch den Kongress gebracht; als Schuldenmacher übertrifft er seinen Vorgänger damit bei Weitem. Klar, dass er den auch in der Börsenperformance schlägt. Seit den Wahlen im November ist der S & P 500 um 25 Prozent gestiegen, Trump brachte es auf elf.