Die "FAZ" zitierte am vergangenen Freitag aus dem Mitte Juli vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes die geplante Neuregelung zur Einführung der Steuerpflicht auf Kursgewinne bei Xetra-Gold. Offensichtlich haben die erheblichen Preissteigerungen der jüngsten Zeit den Fiskus begehrlich gemacht. Hintergrund: Schuldverschreibungen, die einen Anspruch des Anlegers auf jederzeitige physische Belieferung verbriefen, unterliegen bislang nicht der Abgeltungsteuer, sondern werden behandelt wie physisches Gold: Veräußerungsgewinne sind nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei. Diese einjährige Spekulationsfrist können - tritt das Gesetz so in Kraft - künftig nur noch Besitzer von Barren und Münzen nutzen. Einen Grund für diese unterschiedliche Behandlung nennt der Entwurf nicht. Es gibt auch keinen.
Zum zweiten Mal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für unwirksam erklärt. Nach der "Safe-Harbour"-Übereinkunft 2015 kippte das Gericht nun die sogenannte "Privat Shield"-Vereinbarung, mit der die Datenübertragung aus Europa auf amerikanische Server zuletzt geregelt war. Beide Male sah der EuGH kein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet. Amerikanische Institutionen, insbesondere auch Geheimdienste, könnten zu einfach auf Daten europäischer Bürger zugreifen, die sich dagegen nicht wehren könnten und damit in ihrer Datensouveränität verletzt würden. So genau weiß derzeit niemand, was das Urteil für Folgen hat. In schärfster Auslegung würde es bedeuten, dass der Betrieb beispielsweise von Facebook- und Instagram-Accounts durch deutsche Behörden und Unternehmen nicht mehr zulässig wäre.
Am Freitag ist der letzte Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung 2019 - zumindest, wenn man sie selbst erstellt. Mit Steuerberater hat man noch bis zum 1. März Zeit. Für jeden angefangenen Monat der Verspätung wird ein Zuschlag fällig: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro.