Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) wies eine Klage auf Entschädigung für Kursverluste aufgrund unzureichender Kapitalmarktinformation der Porsche SE (PSE) am Dienstag zurück, wie das OLG mitteilte. Die zur US-Investmentgesellschaft Elliott gehörenden Fonds hatten ursprünglich knapp 160 Millionen Euro Kursdifferenzschaden eingeklagt. Dieser soll entstanden sein, weil die Holding der VW-Eignerfamilien Porsche und Piech zum Auffliegen der Dieselabgasmanipulation im September 2015 zu spät über den Vorgang informiert hätte. Das Landgericht Stuttgart billigte ihnen im Oktober 2018 im allerersten Urteil einer Welle von Anlegerklagen 44 Millionen Euro zu. Dagegen gingen sowohl die Fondsgesellschaften als auch die Porsche SE in Berufung.
Das OLG erklärte jetzt, es liege gar kein Kursdifferenzschaden vor. Denn die Fonds besaßen nicht nur Aktien der PSE, sondern tätigten auch Leerverkäufe mit VW-Aktien, um Risiken bei PSE-Aktien abzudecken. Der Gewinn daraus habe den Kursdifferenzschaden bei PSE-Aktien ausgeglichen. Die PSE erklärte, das Unternehmen begrüße das Urteil.
Bisher sind drei Urteile in Schadensersatzprozessen gegen den VW-Großaktionär gefallen. Alle anderen Verfahren sind ausgesetzt, bis Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen Volkswagen und die PSE in Braunschweig sowie ein separates gegen letztere in Stuttgart entschieden sind. Insgesamt fordern rund 230 Kläger 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz von der PSE. Das OLG Stuttgart verhandelt am 13. Juli weiter im KapMuG-Verfahren gegen die im Leitindex Dax notierte Holding.
rtr