Das Corona-Jahr 2020 ist vorbei, jetzt möchten viele Kapitalanleger möglichst rasch auch steuerlich einen Schlussstrich unter ein Jahr mit enormen Kurskapriolen ziehen. Doch dafür brauchen sie die Steuerunterlagen ihrer Depotbank. BÖRSE ONLINE hat sich umgehört, wann damit zu rechnen ist - und sich den Steuerservice wichtiger Broker sowie deutschlandweit aktiver Filialbanken mit Onlinedepot näher angeschaut.
Beeilen müssen sich die Deutschen mit ihrer Steuererklärung für 2020 nicht. Wer seine Steuererklärung machen muss und sich selbst darum kümmern möchte, hat bis 31. Juli 2021 Zeit. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein bemüht, muss erst bis Ende Februar 2022 fertig sein. Doch viele haben es eiliger - winkt doch etlichen eine Steuererstattung. Und je schneller man die kassieren kann, desto besser.
Kapitalanleger brauchen für die Abrechnung mit dem Fiskus die Steuerbescheinigung ihrer - inländischen - Depotbank. Auslandsinstitute stellen das Formular üblicherweise nicht aus, deren Kunden müssen sich selbst behelfen. Doch wann dürfen Anleger mit der Steuerbescheinigung rechnen? "Eine gesetzliche Frist für den Versand der Steuerbescheinigungen gibt es nicht, aber üblicherweise kommen sie im Frühjahr", erzählt Daniel Hoffmann, Direktor im Bereich Steuern beim Bundesverband deutscher Banken (BdB).
Eine Umfrage von BÖRSE ONLINE unter wichtigen deutschlandweit aktiven Banken und Brokern zeigt: Die Mehrheit stellt die Steuerbescheinigung in der Tat noch fürs erste Quartal in Aussicht. Hypovereinsbank und Maxblue versenden das Papier bereits ab Mitte Februar. Bei Anbietern wie Consorsbank, Flatex, Gratisbroker, Postbank und 1822direkt wird es wohl ab April so weit sein. Scalable verweist etwas wolkig auf das Frühjahr. Smartbroker gibt sogar das zweite oder dritte Quartal an. Bei den allermeisten Anbietern heißt das aber, dass auf jeden Fall genügend Zeit für die Steuererklärung bleibt.
Zwar greifen bekanntlich bei der Versteuerung von Kapitalanlagen die Regeln der Abgeltungsteuer mit dem Steuersatz von pauschal 25 Prozent. Doch Gründe, die Anlage KAP zur Steuererklärung auszufüllen, kann es viele geben. So können Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung beantragen, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter dem 25-prozentigen Abgeltungssatz liegt. Auch Korrekturen lassen sich über die Anlage KAP vornehmen - wenn zum Beispiel Ihr Freistellungsauftrag bei einer Bank zu knapp bemessen war und Sie den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person nicht ausgereizt hatten.
Erträgnisaufstellung kostet oft extra
Unterschiede gibt es zwischen den Brokern auch bei den Gebühren, die sie für zusätzliche Dienstleistungen im Steuerservice erheben. Die vom Gesetz verlangte klassische Steuerbescheinigung müssen alle Banken kostenlos erstellen. "Per Gesetz müssten die Institute sie nur auf Anforderung verschicken, doch die meisten machen es automatisch", sagt Hoffmann. So ist es auch bei den allermeisten Anbietern in unserer Übersicht. Lediglich die 1822direkt versendet die Bescheinigung nur dann, wenn sie vom Kunden beantragt wurde.
Die elektronische Version ist für die Einreichung beim Fiskus im Rahmen der persönlichen Veranlagung ausreichend. Falls ein Anleger sie per Post haben möchte, wird ihm je nach Bank eventuell Porto berechnet. Steuerlicher Zusatzservice kostet dagegen bei manchen Anbietern extra. Wer eine Erträgnisaufstellung haben möchte, zahlt zwischen 10,50 Euro bei der Postbank bis hin zu 25 Euro bei der Commerzbank oder Trade Republic. Bei rund der Hälfte der 18 Anbieter unserer Übersicht ist aber auch diese Aufstellung umsonst - und oft gibt es sie automatisch. Sie dient als wertvolle Ausfüllhilfe für die Anlage KAP. Denn sie gewährt einen detaillierten Überblick über die Kapitalerträge und erleichtert es, die Jahressteuerbescheinigung genau nachzuvollziehen.
Von Interesse war für uns auch, wie schnell die Institute eigentlich Wertpapiergeschäfte steuerlich abrechnen und etwa Verluste mit Gewinnen verrechnen (sogenannte Steuerverprobung). "Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind schlank gehalten, die Vorgabe für die Banken dazu lautet mindestens einmal jährlich. Doch uns ist kein Institut bekannt, das das nur so selten macht", sagt BdB-Experte Hoffmann. Das bestätigt unsere Umfrage: Sehr viele Depotanbieter nehmen die Steuerverprobung mit jedem einzelnen Geschäft vor. Das kann auch dazu führen, dass Anleger, die sich über hohe Gewinne freuen, ihren Freistellungsauftrag daher schon aufgebraucht und Abgeltungsteuer gezahlt haben, nach einem herben Verlusttrade wieder Steuern erstattet erhalten. Für Anleger hat das unmittelbare Vorteile, sind sie doch sozusagen immer mit dem Fiskus im Reinen - und ihre Buying Power im Depot ist ebenfalls stets aktuell.
Bei einigen Anbietern findet die Steuerverprobung im Buchungslauf am Tagesende statt - bei der Consorsbank mit der Einschränkung versehen, dass das nur geschieht, wenn die Steuererstattung 100 Euro übersteigt, sonst muss man bis zum Quartalsende warten. "Die Steuerverprobung erfolgt regelmäßig auch kundenbezogen", erläutert Hoffmann. "Das bedeutet, es ist auch eine laufende depotübergreifende Verrechnung möglich, wenn ein Kunde zum Beispiel zwei Depots bei einem Anbieter führt." Wichtig: Eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung dürfen die Banken erst am Jahresende vornehmen - und auch nur dann, wenn Ehegatten bei ihrer gemeinsamen Depotbank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag eingereicht haben.
Aktive Anleger mit Auslandsaktien im Depot kennen das leidige Problem, dass sie Quellensteuern auf Dividenden abgezogen erhalten. Je nach Land dürfen die Depotbanken diese Abzüge nur zum Teil anrechnen, manchmal auch gar nicht. Maximal anrechenbar sind 15 Prozent Quellensteuer. Wurde mehr abgezogen, können sich Anleger das Geld im Ausland zurückholen. Doch das ist ziemlich kompliziert und bisweilen auch kostspielig.
Einen gesonderten Quellensteuerservice, der Anleger beim Rückerstattungsprozedere unterstützt oder auch eine Vorabbefreiung von der Quellensteuer ermöglicht, hat nur ein Teil der Anbieter - und in aller Regel kostet der Service Geld. Wer häufig im Ausland handelt, sollte diesen steuerlichen Aspekt bei der Auswahl seines Depotanbieters also berücksichtigen.