In dem am Freitag von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) präsentierten Entwurf sind zudem keine flächendeckende Mietsenkungen vorgesehen, von denen auch Spitzenverdiener profitiert hätten. Stattdessen soll künftig das Haushaltseinkommen der Mieter berücksichtigt werden: Müssen sie mehr als 30 Prozent davon für das Wohnen berappen, gelten Obergrenzen von 5,95 bis 9,80 Euro je Quadratmeter - je nach Baualter.
"In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren regelrecht davongaloppiert, trotz Mietpreisbremse", begründete Lompscher den Vorstoß. "Gerade Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen werden so aus ihren Kiezen verdrängt oder haben Sorge, ihr Zuhause in Zukunft zu verlieren." Der Entwurf soll ab Montag mit den Verbänden diskutiert werden - darunter Vermieter- und Mieterverbände. Sie gehe davon aus, dass der Mietendeckel rechtskonform ist. "Ich bin da recht zuversichtlich", sagte sie. In Kraft treten könnte er im Januar.
Die abgemilderten Pläne beflügelten die Immobilienaktien. Die Titel der Deutschen Wohnen, die besonders viele Wohnungen in der Hauptstadt hat, schnellten zeitweise um mehr als elf Prozent nach oben - das ist das größte Plus seit Juni. Die Vonovia-Papiere gewannen bis zu 5,2 Prozent, die Aktien von Grand City Properties, LEG Immobilien, TAG Immobilien und Aroundtown legten bis zu fünf Prozent zu. "So, wie es jetzt aussieht, wird es wohl nicht so schlimm werden", begründete Andre Remke, Immobilienexperte bei Baader Helvea Equity Research, die Kurssprünge.
Die Immobilienwirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf dennoch. "Es ist erschreckend, wie viel Unvernunft in den Plänen des rot-rot-grünen Senats weiterhin steckt", sagte der Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Andreas Mattner. "Es werden Investitionen blockiert, Neubau ausgebremst und noch mehr Bürokratie für die ohnehin schon dysfunktionale Berliner Verwaltung aufgebaut. Der Senat sollte begreifen: Jetzt ist Vernunft statt Ideologie gefragt."
Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt ein Mietenstopp. Sie werden auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Der bislang geltende Mietspiegel wird abgelöst durch eine Tabelle mit Obergrenzen. Vermieter, die nachweisen können, dass eine über die Obergrenze hinausgehende Miethöhe zur Vermeidung von dauerhaften Verlusten oder zur Substanzgefährdung der Wohnung erforderlich ist, können einen entsprechenden Antrag stellen. Zuschläge auf die Höchstmiete sind auch dann zulässig, wenn die Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegt oder in den vergangenen 15 Jahren modernisiert wurde. Soll mehr als ein Euro je Quadratmeter hinzukommen, benötigt der Vermieter allerdings eine Genehmigung.
rtr