Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung für teilweise unwirksam erklärt. Möglicherweise haben damit Millionen Privatversicherte - auch solche, die Kunden bei anderen Anbietern sind - Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils ihrer Beiträge.
Konkret ging es unter anderem um einen Kunden der AXA, der gegen die Beitragserhöhungen der Jahre 2014 bis 2016 im Tarif "Ecora 1300" geklagt hatte, weil der Versicherer diese nicht ausreichend begründet hätte.
Die teilweise dramatischen Erhöhungen der Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind ein Daueraufreger. Immer wieder gab es Zweifel daran, dass dabei alles mit rechten Dingen zugeht. Zuletzt hatten einige Versicherte geklagt, weil die Treuhänder, die diese Erhöhungen überprüfen, nicht unabhängig seien. Hier entschied der BGH Ende 2018 zugunsten der AXA.
Trotzdem bleiben die privaten Krankenversicherer angreifbar. Tatsächlich machten sie sich gerade in früheren Jahren nicht die Mühe, Erhöhungen ausreichend zu begründen. Oft begnügten sie sich mit wenigen Sätzen. In den Augen der Karlsruher Richter ist das aber nicht zulässig, die Erhöhungen sind daher unwirksam. Die von der AXA genannten Gründe für die Prämienerhöhungen "erfüllten nicht die Voraussetzungen der erforderlichen Mitteilung", erklärte der BGH. Die Versicherten bekommen das zu viel gezahlte Geld zurück (Az. V ZR 294/19).
Kein Selbstläufer
Rechtsanwalt Knut Pilz von der Berliner Kanzlei Pilz Wesser & Partner, der das Urteil erstritten hatte, sagte: "Die Begründung des BGH macht deutlich, dass auch viele weitere Prämienanpassungen der AXA schon aus formellen Gründen unwirksam sein dürften." Ebenso seien andere Versicherer, die in der Vergangenheit gleichar- tig vorgegangen sind, betroffen. Das Urteil dürfte aus Pilz’ Sicht hier auf viele Fälle übertragbar sein.
Allerdings ist klar: Ein Selbstläufer ist das Urteil nicht. Jeder Privatversicherte muss klagen. Unklar ist noch, für welche Jahre die Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind und welche Tarife betroffen sind. Nach Meinung der AXA fielen ihre Begründungen unterschiedlich ausführlich aus, zumindest bis 2016, wie "Die Welt" schreibt. Nach Ansicht der Zeitung gilt: Je weiter die Erhöhungen zurückliegen, desto größer dürften die Chancen der Verbraucher sein.
Ein Sprecher der AXA sagte gegenüber boerse-online.de: "Wir begrüßen, dass mit dem Urteil eine höchstrichterliche Entscheidung und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen worden ist." Nun sei klar, dass zumindest die Begründungen ab 2017 wirksam seien.