Nach einem am Montag auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlichten Zwischenergebnis reagierten bis zum Nachmittag (Stand: 16.30 Uhr) gut 60 Prozent der Anleger auf den Aufruf des Unternehmens, sich zum Halten ihrer Genussrechts-Anteile zu verpflichten. Von 75 300 Inhabern meldeten sich demnach 45 400. Davon stimmten 37 500 einer verlängerten Kündigungsfrist zu, die 718 Millionen Euro Kapital vertreten. Weitere 6550 Anleger mit 100 Millionen Euro Kapital kündigten ihre Genussrechte.

    Damit hat Prokon das selbstgesteckte Ziel verfehlt. Das Unternehmen hatte vor zehn Tagen erklärt, dass bis zum Montag 95 Prozent der Anleger eine Erklärung abgeben sollten, nach der sie ihre Genussrechte zunächst behalten und nicht kündigen würden. Andernfalls würde das Unternehmen Insolvenz anmelden.

    Doch ob es wirklich zu einem Insolvenzverfahren kommt, ist offen. In der vergangenen Woche hatte Prokon-Chef Carsten Rodbertus unter Berufung auf einen Insolvenzrechtler erklärt, dass eventuell die Voraussetzungen für eine Insolvenz doch nicht gegeben seien. Das Unternehmen, das in erneuerbare Energien investiert, ist fast vollständig durch Genusskapital finanziert. Nachdem es in eine Liquiditätsklemme geraten ist, kann es gegenwärtig weder die Zinsen auf die Genussrechte noch gekündigte Papiere auszahlen. Das seien aber eventuell keine offenen Forderungen gegen das Unternehmen im Sinne des Insolvenzrechts.

    Diese Frage soll nun durch Rechtsgutachten geprüft werden. Das Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Itzehoe ist telefonisch für Medien nicht erreichbar und beantwortet keine schriftlichen Anfragen.

    Die Bundesregierung will aus den Vorgängen um Prokon Konsequenzen ziehen. "Die aktuelle Debatte um Prokon zeigt, dass der Verbraucherschutz im Bereich des Finanzmarkts gestärkt werden muss", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber, dem "Handelsblatt" (Dienstag).

    "Die Finanzaufsicht Bafin sollte möglichst schnell in die Lage versetzt werden, Finanzprodukte zu verbieten oder den aktiven Vertrieb zu untersagen, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger bergen", sagte der SPD-Politiker. Es spreche viel dafür, dass kein Finanzprodukt und kein Finanzvertrieb von der Regulierung ausgenommen wird.

dpa-AFX