Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte die Durchsuchungen. Es seien Gegenstände sichergestellt worden, die möglicherweise als Beweismittel in Betracht kämen, sagte ein Sprecher. Zum Hintergrund der Ermittlungen sowie den betroffenen Personen machte die Behörde keine Angaben. Auch blieb unklar, warum sich die Staatsanwaltschaft so lange Zeit ließ - immerhin waren die Ermittlungen seit Mai bekannt.
Für VW kommt die Razzia zur Unzeit. Der weltgrößte Autobauer bemüht sich nach mehreren Krisenjahren gerade darum, wieder aus der Defensive zu kommen. Am Freitag will der Aufsichtsrat über die neue Mittelfriststrategie und Investitionen beraten. Da könnten weitere Ermittlungen für neue Unruhe sorgen, vermuten Unternehmenskenner.
EIN SCHELM, DER BÖSES DENKT
Für den Betriebsrat ist das Timing auch aus einem anderen Grund schlecht. Denn im März stehen Betriebsratswahlen an. Osterloh gilt in dem Ermittlungsverfahren zwar nur als Zeuge. Die Untersuchungen wegen des Verdachts der Untreue richten sich vielmehr gegen Blessing und drei weitere Personalmanager. Eine erneut hochkochende Gehälterdebatte könnte der bei Volkswagen mächtigen IG Metall allerdings Stimmen kosten. Im Mai hatte Osterloh erklärt, in der Spitze bis zu 750.000 Euro im Jahr verdient zu haben. Sein Gehalt werde vom Unternehmen festgelegt und entspreche dem Betriebsverfassungsgesetz.
Volkswagen sieht sich deshalb zu Unrecht am Pranger. Ein Sprecher verwies darauf, dass die Entgeltfindung für Osterloh bereits vor Monaten vor dem Hintergrund der Ermittlungen durch einen externen juristischen Sachverständigen überprüft worden sei. "Dieser kommt zu dem Schluss, dass die vom Unternehmen vorgenommene Eingruppierung von Bernd Osterloh den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entspricht." Der Konzern gehe daher davon aus, dass die Vergütung mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang stehe. Dies gelte auch im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen. Die Steuerfahndung Braunschweig bestätigte, an der Durchsuchung beteiligt gewesen zu sein, machte aber keine weiteren Angaben.
Auch der Betriebsrat wies die Vorwürfe zurück. "Wir gehen ebenso wie Volkswagen unverändert davon aus, dass das vom Unternehmen festgelegte Gehalt von Bernd Osterloh im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben steht", erklärte ein Sprecher.
GEHALT WIE EIN BEREICHSLEITER
Ähnlich hatten sich Volkswagen und der Betriebsrat bereits im Mai geäußert, als die Ermittlungen bekanntgeworden waren. Dem Betriebsrat zufolge waren die Regeln für die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Laufe der Jahre mehrfach - auch von externen Experten - überprüft worden. "Wir gehen deshalb davon aus, dass gegenüber der Staatsanwaltschaft überzeugend dargelegt wird, dass die internen Regelungen sowie die konkrete Vergütung rechtskonform sind", betonte ein Sprecher des Konzernbetriebsrats damals. Osterloh werde vergleichbar zu Bereichsleitern vergütet. Hätte er ein Angebot angenommen, Personalvorstand des Konzerns zu werden, wäre seine Vergütung um ein Vielfaches höher. Stattdessen habe sich Osterloh dafür entschieden, sich weiter für die Belegschaft einzusetzen.
Damit ist der Fall nicht mit dem von Osterlohs Vorgänger Klaus Volkert zu vergleichen, der 2008 wegen der VW-Affäre um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen ins Gefängnis musste. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert damals wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue. Der damalige Personalvorstand Peter Hartz kam mit einer Bewährungsstrafe davon und musste zudem eine Geldstrafe zahlen. Er hatte sich nach Überzeugung des Gerichts mit Sonderboni das Wohlwollen des mächtigen Betriebsratschefs erkauft.
rtr