Leserinvestment
Früher existierten die niederländische Royal Dutch und die britische Shell Transport als notierte Firmen, die zusammen den Konzern bildeten. Bei der Zusammenlegung blieben die Gattungen erhalten. Sie unterscheiden sich nicht bei den Stimmrechten und dem Dividendenanspruch, allerdings bei der steuerlichen Einstufung. Die A-Aktien unterliegen niederländischem Steuerrecht. Bei Kapitalerträgen fällt ein Quellensteuerabzug von 15 Prozent an. B-Aktien unterliegen britischem Steuerrecht, hier gibt es keinen Quellensteuerabzug. Die B-Gattung könnte deshalb für all diejenigen interessant sein, die ihre Freibeträge nicht ausgeschöpft haben. In der Regel sind die A-Aktien vorzuziehen. Die Quellensteuer kann hier voll angerechnet werden. Bei den B-Aktien besteht eine gewisse Brexit-Unsicherheit. Zudem hat der Konzern in der Vergangenheit Dividenden nicht in bar, sondern als Aktien ausgeschüttet - und zwar immer als A-Aktien. Da ist es praktischer, wenn man diese Gattung ohnehin schon im Depot hat.
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