Die Entscheidung des zuständigen WTO-Gremiums vom Mittwoch ist endgültig. Es geht um nahtlose Edelstahlröhren, die etwa in Kohlekraftwerken eingesetzt werden. China hatte japanischen und europäischen Herstellern vorgeworfen, sie zu billig zu verkaufen - und deshalb 2012 Strafzölle eingeführt. Japan brachte den Fall vor die WTO. Die EU hatte sich später etwa mit dem deutschen Hersteller Salzgitter angeschlossen.
Die Entscheidung der WTO ist nicht rückwirkend gültig. Damit müsste auch ein eventuell aufgetretener Schaden von China nicht erstattet werden.
Reuters