Demnach ist die sogenannte starke Kundenauthentifizierung erst ab dem 15. März 2021 für alle Geldsummen nötig. Bereits ab dem 15. Januar 2021 greift die Methode bei Zahlungen ab 250 Euro, und ab 15. Februar ab 150 Euro. Bislang war der Start nach diversen Verzögerungen für den 1. Januar 2021 vorgesehen.
Der Sprecher begründete die Verschiebung mit der Erfahrung der Bafin, "dass bei der Inbetriebnahme neuer IT-Systeme oft vielfältige Anfangsschwierigkeiten auftreten". Die Mitteilung der Behörde ging Anfang Dezember an einen begrenzten Kreis, unter anderem an den Handelsverband HDE. Dessen Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel bestätigte den Eingang der Nachricht gegenüber "Börse Online". Der HDE hatte zuvor mehrfach angemahnt, dass zu wenige Shops auf die Neuerung eingerichtet seien.
Es handelt sich bereits um die zweite Verschiebung der starken Kundenauthentifizierung. Das neue Verfahren sollte im Herbst 2019 starten und war dann von der Bafin auf Anfang 2021 terminiert worden. Damals hieß es, dass etliche Onlineshops noch nicht auf die Neuerungen eingestellt seien.
Bisher ging Onlineshopping mit der Kreditkarte meistens so: Zum Bezahlen Kartennummer, Gültigkeitsdatum und den Sicherheitscode von der Rückseite eintippen - fertig. Es gibt aber schon heute viele Shops, die bei Kartenzahlungen ein sogenanntes 3-D-Secure-Verfahren nutzen, also eine zusätzliche Sicherheitsabfrage machen. Je nachdem, welche Freigabevariante die Bank des Verbrauchers anbietet, erhalten Sie zum Beispiel eine Transaktionsnummer (TAN) aufs Handy, die dann zur Freigabe online eingegeben werden muss. Wer ein Smartphone nutzt, kann je nach Bank seine Identität auch über die Banking-App bestätigen oder biometrische Verfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung nutzen.
Übrigens ist nicht bei jedem Onlineeinkauf im kommenden Jahr eine zusätzliche Freigabe nötig. Denn die sogenannte PSD-II-Richtlinie der Europäischen Union, auf der die Pflicht zur starken Kundenautehntifizierung beruht, erlaubt Ausnahmen. Inwiefern sie angewendet werden, "liegt in der Entscheidung des jeweiligen Kreditinstituts", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken schon vor Monaten. Sie verwies auf das sogenannte Whitelisting: "Man kann als Kunde teilweise im Onlinebanking hinterlegen, dass man bei bestimmten Händlern häufig einkauft und diese als vertrauenswürdig eingeschätzt werden."