Kürzlich hat sich die Bundesrepublik Deutschland einen Anteil an dem Tübinger Biotech-Unternehm CureVac gesichert (BO.de berichtete). "Der beabsichtigte Erwerb einer Bundesbeteiligung an CureVac soll sicherstellen, dass das Unternehmen nicht durch einen ausländischen Investor übernommen wird und ins Ausland abwandert" heißt es laut Medienberichten in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Gleichzeitig wird in dem Schreiben darauf verwiesen, dass CureVac beabsichtigt, im Juli an die US-Börse Nasdaq zu gehen.
Laut einem Bericht der Wirtschaftsagentur Bloomberg, die sich auf Insider bezieht, arbeitet das Unternehmen bereits mit der Bank of America und der Jefferies Financial Group an einem US-Börsengang. Der Zeitpunkt des Börsengangs ist gut gewählt, gerade hat das Unternehmen, das mehrheitlich Dietmar Hopp gehört, einen Corono-Impfstoff in die Testphase gebracht. Sollte das Unternehmen mit dem Stoff erfolgreich sein, wäre das ein riesiger Markt und würde der Aktie Schubkraft verleihen. Diese Fantasie kann beim Börsengang jetzt genutzt werden. Sollte der Impfstoff scheiten, würde die Aktie wohl abstürzen.
Was ist das Unternehmen wert? Der Bund hat 300 Millionen Euro bezahlt und sich dafür 23 Prozent gesichert. Damit dürfe der Gesamtwert bei 1,3 Milliarden Euro liegen. Für einen Vergleich bei der Bewertung bietet sich das Mainzer Biotech-Unternehmen BioNtech an, das ebenfalls seit kurzem einen Impfstoff in der Testphase hat und schon an der Nasdaq notiert ist. Das Unternehmen hat derzeit einen Börsenwert von 11,6 Milliarden US-Dollar (10,3 Milliarden Euro). Irgendwo zwischen diesen beiden Werten könnte sich der Börsenwert von Curevac befinden.
An den deutschen Börsen könnten Anleger die CureVac-Aktie dann wohl als American Depositary Receipt (ADR) handeln - zumindest ist das bei BioNtech der Fall. Ein ADR ist ein auf Dollar lautendes Zertifikat, das von einer Bank in den USA ausgegeben und bei ihr hinterlegt wird und eine bestimmte Anzahl einer Aktie abbildet. Damit sind die Anleger aber nicht direkt im Besitz der Aktie. Dennoch hat der Anleger mit dem ADR sowohl ein Stimmrecht als auch den Anspruch auf eine etwaige Dividende..
Anlegerschützer weisen aber darauf hin, dass mit dem Kauf von ADsR auch in bestimmten Situationen zusätzliche Risiken verbunden sein können "Auch wenn ADRs durchaus Aktiencharakter haben, so sind es dennoch keine Aktien. Daran ändert auch der Auslieferungsanspruch in Aktien nichts, der in der Regel mit ADRs verbunden ist. Und dieser Anspruch ist auch mit Risiken belegt bzw. jeder Inhaber von ADRs muss darauf vertrauen, dass die Bank im Fall des Falles die hinterlegten Aktien auch an den ADR-Besitzer ausliefern kann., insbesondere bei Kapitalerhöhungen oder Einstellungen eines ADR Programms" so das Verbraucherportal AnlegerPlus.