Bei den persönlichen Daten, die gemäß der aktuellen Gesetzeslage nach erfolgtem Abschluss eines Mietvertrages gelöscht werden müssen, handelt es sich Medienberichten zufolge unter anderem um Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, Arbeits- und Ausbildungsverträge sowie Daten zu Steuern und Krankenversicherungen. Die Berliner Morgenpost zitiert die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk mit den Worten: "Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig. Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyberangriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist."
Die Deutsche Wohnen, die derzeit 165500 Wohnungen im Bestand hält, wovon sich rund 115000 in Berlin befinden, kündigte gegenüber der Morgenpost ein Statement an, hat sich bislang aber noch nicht dazu geäußert. Die letzte Mitteilung des börsennotierten Konzerns an die Öffentlichkeit datiert vom 29. Oktober 2019 und befasst sich damit, dass das Unternehmen ein Graffiti-Projekt in Hannover-Sahlkamp mit 1500 Euro unterstützt. Bei dem verhängten Bußgeld geht es nun um eine Summe, die fast dem Zehntausendfachen entspricht. Das Unternehmen hat jedoch noch die Möglichkeit, Einspruch gegen die Strafe einzulegen.
Die Aktie der Deutschen Wohnen, die am Morgen mit 34,43 Euro in den Tag gestartet war, rutschte am Mittag unter 34 Euro. Das Papier hatte seit Bekanntwerden der Pläne für einen Mietendeckel in Berlin im Juni stark an Wert verloren, sich zuletzt aber wieder etwas berappelt.