Die Pleite des Windparkbetreibers Prokon, der mit Genussrechten 1,4 Milliarden Euro bei Anleger eingesammelt hat, wirft ein Schlaglicht auf den grauen Kapitalmarkt. Zu diesem im Vergleich zum Börsenhandel weniger stark regulierten Bereich zählen etwa auch viele Schifffonds, stille Firmenbeteiligungen oder geschlossene Immobilienfonds. Der Markt wurde früher staatlich kaum kontrolliert. Das zog Betrüger und Dilettanten an, die Anleger mit Traumrenditen lockten und um ihr Geld brachten. In den vergangenen Jahren wurde die Aufsicht bereits verstärkt. Der Prokon-Pleite könnte nun eine neue Regulierungswelle folgen.

WIE IST DIE GESETZESLAGE?

Die wichtigsten Paragraphen zum Schutz der Anleger finden sich im Vermögensanlagegesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch. Der Vertrieb von Investmentprodukten, zu denen auch Genussrechte gehören, erfordert demnach einen klar geregelten Verkaufsprospekt. Dieser muss ein "Risikokapitel" enthalten, in dem den Anlegern das maximale Verlustrisiko - bis hin zum Totalverlust - deutlich vor Augen geführt werden muss. Zusätzlich müssen die Anbieter einer Geldanlage ein kurzes, leicht verständliches Informationsblatt erstellen, in dem sie ihre Anlagestrategie, die Risiken, die Aussichten auf die Kapitalrückzahlung und alle Kosten darlegen müssen.

WAS KONTROLLIERT DIE BAFIN?

Die Finanzaufsicht BaFin überprüft, ob der Anlageprospekt alle Mindestangaben enthält sowie verständlich und in sich widerspruchsfrei ist. Das Geschäftsmodell selbst prüft die BaFin allerdings nicht - auch nicht, ob die vom Anbieter der Geldanlage versprochene Rendite tatsächlich erwirtschaftet werden kann. Nicht geprüft wird auch die Kreditwürdigkeit des Anbieters. Ab diesem Jahr sind die Anbieter zudem verpflichtet, einen von einem Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss und einen Lagebericht vorzulegen. Die BaFin prüft jedoch nicht, ob der Jahresabschluss Fehler enthält und zum Beispiel ein bilanzierter Vermögenswert - etwa ein Windrad - tatsächlich vorhanden ist.

WIE WERDEN FONDS KONTROLLIERT?

Ein großer Teil des grauen Kapitalmarkts wird durch das im Juli 2013 verabschiedete Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert, das bis zum Juli dieses Jahres vollständig in Kraft tritt. Es regelt alle Arten von Anlagefonds und bietet für die Verbraucher deutlich höheren Schutz als die Prospektprüfung. Zudem wurden zahlreiche geschlossene Fonds, die bisher als Vermögenanlagen galten, dem KAGB unterworfen. Die BaFin prüft regelmäßig die finanzielle Ausstattung und die Organisation der Fonds-Gesellschaft, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter sowie die faire Behandlung der Anleger. Einmal im Jahr kontrolliert ein Wirtschaftsprüfer die Rechnungslegung des Fonds, die Bewertung der Vermögensgegenstände und die Einhaltung der Vorschriften für deren Verwaltung. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft ist das Fondsvermögen geschützt.

WAS KÖNNTE VERSCHÄRFT WERDEN?

Die BaFin könnte schon heute im Vorgriff auf das im Juli voll in Kraft tretende KAGB prüfen, ob es ähnlich gelagerte Fälle wie Prokon gibt und dann schnell eingreifen. Wahrscheinlich ist außerdem, dass die BaFin künftig die Geschäftsmodelle der Anbieter stärker unter die Lupe nimmt. So sagte Justiz-Staatssekretär Ulrich Kelber dem "Handelsblatt", die BaFin solle Finanzprodukte verbieten oder ihren Vertrieb untersagen können, wenn sie die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßig hohe Risiken für Anleger bergen. Die Gespräche dazu zwischen Justiz- und Finanzministerium laufen.

Reuters