So soll der Strafzuschlag von derzeit fünf Prozent ab einer hinterzogenen Summe von 50.000 Euro verdoppelt werden. Außerdem muss der Steuerhinterzieher künftig für zehn statt für fünf Jahre reinen Tisch machen. Bis zum Mai wollen die Minister prüfen, ob die Hürden noch an anderen Stellen erhöht werden können. Die Verschärfung der Regeln dürfte die Flut von Selbstanzeigen weiter anschwellen lassen.

Gelten sollen die neuen Regeln ab dem kommenden Jahr. "Wir werden den Druck auf die Steuerbetrüger erhöhen. Jetzt muss jedem klar sein, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt", sagte der Koordinator der SPD-geführten Bundesländer, der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl. Die Verabredungen der Länder sind entscheidend für die Gesetzgebung, denn ihnen obliegt die Steuerverwaltung. Der Bund signalisierte seine Unterstützung für die Eckpunkte. "Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein", sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister.

SELBSTANZEIGE SOLL KEIN LETZTER AUSWEG SEIN

Juristisch ist die Gesetzesnovelle allerdings knifflig. Zwar sind sich nicht erst seit dem Fall des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß alle Länder einig, den Druck auf Steuerhinterzieher zu erhöhen. An der Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige straffrei auszugehen, wollen sie aber festhalten. Denn bei einer Abschaffung müsste den Steuerzahlern ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden werden. Für den Fiskus würde es dadurch erheblich schwerer, an notwendige Informationen und Unterlagen zu kommen: Schließlich muss sich vor Gericht niemand selbst belasten. Dessen ungeachtet hatte die Opposition im Wahlkampf eine Abschaffung der Selbstanzeige gefordert.

Ziel der Neuregelung ist es deshalb, die Hürden so hoch zu legen, dass eine Selbstanzeige zwar möglich bleibt, aber von hartgesottenen Hinterziehern nicht mehr als letzter Ausweg ins Kalkül gezogen wird. "Der Teufel steckt bekanntlich im Detail", sagte Kühl. Geklärt ist aber bereits, dass Schwarzgeldbesitzern für einen längeren Zeitraum genau auf die Finger geschaut werden soll: Um straffrei auszugehen, reicht es bisher, vollständige Angaben zu den strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten zu machen, also für fünf Jahre. Nachgezahlt werden muss aber für zehn Jahre. Künftig sollen die beiden Verjährungsfristen parallel laufen, um Tricksereien an der Stelle auszuschließen.

SCHWARZGELD SOLL SICH NICHT MEHR LOHNEN

Zudem wird die Selbstanzeige teurer. Ohnehin müssen bereits sechs Prozent Hinterziehungszinsen auf die hinterzogene Summe gezahlt werden. Bisher kommt ab einem Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von fünf Prozent hinzu, der nun auf zehn Prozent steigen soll. Offen ist noch, wie bei geringeren Summen verfahren wird. So hatten die rot-grün geführten Bundesländer vorgeschlagen, bereits ab 5000 Euro einen Strafzuschlag von zwei Prozent zu verlangen, der ab 10.000 Euro auf fünf, ab 20.000 Euro auf acht und ab 50.000 Euro auf zehn Prozent steigen soll.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, ihm sei wichtig, dass ein Aufschlag schon bei Nachzahlungen von weniger als 50.000 Euro fällig werde. Auch in diesem Bereich müsse ein klares Signal für Steuerehrlichkeit gesetzt werden. Einige Länder plädieren zudem dafür, eine Obergrenze für die hinterzogenen Summe zu fixieren, ab der eine Selbstanzeige nicht mehr vor einer Haftstrafe schützt. Er könne sich einen Betrag von einer Million Euro dafür vorstellen, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) dem ARD-Morgenmagazin.

"Die fetten Jahre für Steuerhinterzieher sind vorbei", sagte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Für alle, die die Selbstanzeige in ihrer jetzigen Form noch nutzen wollten, sei jetzt "der letzte Aufruf". Zuletzt war die Zahl der Selbstanzeigen wegen des Hoeneß-Prozesses stark gestiegen. Er muss wegen der Hinterziehung von knapp 30 Millionen Euro an Steuern für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Reuters