Gründe genug für den Minister zu reagieren: Wenn nur jeder vierte Kunde ein Protokoll erhalte, werde der Zweck der Dokumentation nicht erfüllt, so sein Fazit. "Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird." Im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" führt sein Justizstaatssekretär Gerd Billen diesen Plan heute weiter aus: "Es ist zu überlegen, ob man Beratungsprotokolle nicht standardisieren sollte, damit bestimmte Punkte in jedem Fall abgefragt und dokumentiert werden." Das Ziel der Protokollpflicht - dem Kunden ein Dokument an die Hand zu geben, mit dem er vor Gericht den Ablauf des Beratungsgesprächs beweisen kann - sei den Studienergebnissen zufolge nicht erreicht worden. "Denn wenn die Protokolle gar nicht oder nur unvollständig angefertigt werden, erfüllen sie ihren Zweck nicht", so Billen.
Der Staatssekretär begrüßt daher die europäischen Pläne zur Einführung einer Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen: "Das hätte den Vorteil, dass wirklich alles was besprochen wurde, auch festgehalten wird." Andererseits spreche der Arbeitnehmerdatenschutz gegen eine solche allgemeine Aufzeichnung. "Außerdem wäre damit nicht sichergestellt, dass auch wirklich alles besprochen wird, was wichtig ist."
Im Herbst sollen die Ergebnisse der Studie auf einer Veranstaltung mit Wissenschaftlern, Vertretern der Finanzindustrie sowie Verbraucherschützern besprochen werden. Dabei sollen Lösungen für die aufgezeigten Probleme gefunden werden.
Die Studie "Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich" wurde vom Institut für Transparenz - einer Tochter des deutschen Software-/Analysehauses Morgen & Morgen Group - durchgeführt. Insgesamt haben die Wissenschaftler 1.003 Verbraucher befragt und 119 Testkäufe durchgeführt. Zudem wurden Untersuchungen von Verbraucherschützern ausgewertet. Die Studie steht hier zum Download bereit. https://www.fundresearch.de/sites/default/files/Nachrichten/Top-Themen/2014/Beratungsprotokolle_Studie.pdf
(PD)