Die Angestellten hatten nach ihrer Klage 2011 eine Summe verlangt, die am Ende neun Milliarden Dollar hätte erreichen können. Den Unternehmen wird vorgeworfen, auf höchster Ebene ein Verzicht auf gegenseitige Job-Angebote vereinbart zu haben. So veröffentlichte die zuständige Richterin Lucy Koh eine E-Mail des ehemaligen Google-Chefs Eric Schmidt an den mittlerweile verstorbenen Apple-Gründer Jobs. Darin verspricht er, einen Angestellten der Personalabteilung zu feuern, der einen Apple-Mitarbeiter abgeworben hatte.
Die Kläger machen geltend, dass die Praxis zu Gehaltseinbußen geführt habe. Koh zufolge weigerte sich Facebook trotz einer Einladung Googles, sich der Vereinbarung anzuschließen. Die Abwerbe-Versuche des weltgrößten Internet-Netzwerks hätten am Ende dazu geführt, dass Google alle Gehälter um zehn Prozent angehoben habe.
Koh verwarf im vergangenen Monat einen Vergleich der Parteien als zu niedrig und erklärte unter Verweis auf frühere Fälle, die Summe müsse mindestens 380 Millionen Dollar betragen. In dem am Donnerstag bei einem Bundesberufungsgericht eingereichten Einspruch werfen die Unternehmen ihr vor, dabei "eindeutige juristische Fehler" begangen zu haben.
Stellungnahmen der beteiligten Parteien lagen zunächst nicht vor. Sie haben nach eigenen Angaben ihre Verhandlungen über einen Vergleich wieder aufgenommen. Eine neue Anhörung mit Koh ist für den 10. September angesetzt.
Reuters