Bald bekommen Tesla-Aktionäre für eine Aktie vier neue Papiere. Was Anleger jetzt wissen müssen. Von Matthias Fischer und Stefan Rullkötter
Die Tesla-Aktie wird gesplittet: Jeder Tesla-Aktionär, der am 21. August im Aktienregister eingetragen ist, bekommt pro Aktie vier weitere Anteilscheine als Dividende, teilte das Unternehmen mit. Das entspricht einem Aktiensplit im Verhältnis 1:5. Wer vorher eine Aktie hatte, besitzt dann fünf. Wirksam werden soll der Aktiensplit am Freitag, 28. August, nach Börsenschluss in den USA. Am darauffolgenden Montag werden die Aktien dann mit dem um den Split angepassten Kurs gehandelt, beim aktuellen Kurs also um die Marke von 250 Euro pro Papier. In der Regel sind solche Splits nicht schlecht für Aktionäre, weil die Aktie so optisch billiger wird und einem breiteren Anlegerkreis geöffnet wird. Das könnte den Kurs weiter anschieben.
Allerdings gibt es für Anleger aus Deutschland steuerlich einiges zu beachten: Nach Kapitalmaßnahmen wie einem Aktiensplit kann nämlich plötzlich Abgeltungsteuer vom Verrechnungskonto abgebucht werden, ohne dass sich am Gesamtwert des Depots etwas geändert hat. Ursache für den überraschenden Geldschwund: Depotbanken behalten nach Vorgaben des Dienstleisters WM Datenservice als "Zahlstellen des Fiskus" Abgeltungsteuer auf neu zugeteilte Papiere ein - und warten dann auf Anweisungen des Bundesfinanzministeriums (BMF). Damit sind sind sie in puncto Haftung für nicht abgeführte Steuern auf der sicheren Seite. Erst nach einen Aktionärs-freundlichen BMF-Schreiben können Anteilseigner dann zuviel gezahlte Abgeltungsteuern über die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Alternativ können die Depotbanken den Aktiensplit sofort steuerneutral behandeln und keine Abgeltungsteuer abführen.