Ein Zurich-Sprecher bestätigte am Montag in Bonn, dass das Unternehmen die - seit 1994 für Pauschalreisen verpflichtenden - Reisesicherungsscheine für Thomas Cook bereitstelle. Da die deutsche Tochter von Thomas Cook bislang keine Insolvenz angemeldet habe, sei der Versicherungsfall aber bisher nicht eingetreten. Ohnehin sind diese Policen auf 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr gedeckelt. "Übersteigen die Ansprüche insgesamt diese Summe, bekommen Kunden dann nur anteilig eine Entschädigung", erklärte der Versichererverband GDV. Bei einer Insolvenz von Thomas Cook Deutschland könnte dieser Fall eintreten: "Ob der Betrag bei der Pleite eines Branchenschwergewichts ausreicht, ist nicht sicher", warnte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Der Verband poche schon lange darauf, dass der Höchstbetrag angehoben wird. Thomas Cook müsse zügig mit dem Insolvenzversicherer und mit Fluggesellschaften sprechen, um den Rücktransport der gestrandeten deutschen Urlauber zu organisieren. Nach Angaben von Thomas Cook Deutschland sind rund 140.000 Pauschalreisende mit den verschiedenen Veranstaltern des Konzerns wie Bucher und Öger Tours unterwegs. Weitere 21.000 sollten eigentlich am Montag oder Dienstag in den Urlaub starten. Die Reisesicherungsscheine schützen Kunden davor, bei einer Reise am Urlaubsort zu stranden oder ihre Anzahlungen für bereits gebuchte Reisen zu verlieren. Das Gesetz sieht bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters vor, dass dieser die Kunden zurückholt und der Versicherer die Kosten dafür erstattet, wie der Branchenverband GDV erläuterte. Ist die Reise noch nicht angetreten, bekommt der Kunde den Preis erstattet. Die zur Münchener Rück gehörende Ergo Reiseversicherung (ERV), die mit Thomas Cook zusammenarbeitet, sieht sich von einer möglichen Insolvenz nicht betroffen. Reiserücktritts-, Reisekranken- und Reisegepäck-Versicherungen, die sie für Thomas-Cook-Kunden anbiete, seien von einer Pleite unberührt, sagte eine Sprecherin.
rtr