Aktionäre des TUI-Konzerns jauchzten vielleicht, als sie heute in ihr Depot schauten. Der Kurs der TUI-Aktie hat sich übers Wochenende mal eben verzehnfacht. Doch hinter der vermeintlichen Kursexplosion steckt lediglich die Umsetzung eines Reverse Splits. Unterm Strich ändert sich der Wert der Anteile kaum. Was Anleger noch wissen sollten.

Die TUI AG hat einen Reverse Split umgesetzt. Wie von der Hauptversammlung beschlossen wurden zehn Anteile zu einem neuen zusammengelegt (10:1-Aktiensplit). Im Rahmen dieser Kapitalherabsetzung ist die Anzahl der ausgegebenen Aktien von rund 1,785 Milliarden auf 178.520.585 gesunken.

Ab sofort werden die TUI-Aktien auch unter einer neuen Wertpapierkennnummer geführt. Die WKN lautet nun: TUAG50 (ISIN: DE000TUAG505). Diese ersetzt die bisherige WKN TUAG00 (ISIN: DE000TUAG000). Die Umwandlung der Wertpapier-Bestände berührt nicht den Handel mit TUI-Aktien und erfolgte automatisch durch die Depotbank. Der Aktienkurs ist dadurch nun automatisch um den Faktor 10 gestiegen. Am Montag-Vormittag notiert die 'neue' TUI-Aktie bei 17,34 Euro.

(Hinweis: Der folgende Chart zeigt die zurück gerechneten neuen konvertierten TUI-Namensaktien der WKN TUAG50.)

TUI AG (WKN: TUAG50)
TUI (WKN: TUAG00)

"Die Kapitalherabsetzung hat keine Auswirkungen auf das Vermögen der Aktionäre oder ihre einzelnen Anteile am Grundkapital der TUI AG" heißt es in einer Mitteilung des Konzerns. Es handelt sich um eine rein buchhalterische Maßnahme.

Wichtig: Bruchteilanpassung

Am Reverse Split nahmen alle TUI-Aktien teil, die sich am 23.02.2023 im Depot befanden.  Für Aktionäre, deren aktuelle Aktienanzahl nicht durch 10 teilbar ist, beginnt nun die sogenannte "Bruchteil-Anpassung": Die daraus resultierenden Spitzenrechte können entweder verkauft oder zusätzliche Spitzenrechte erworben werden, um eine Anzahl von Aktien zu erreichen, die durch 10 teilbar ist.

Auch dieser Schritt wird von den jeweiligen Depotbanken im Auftrag der Aktionäre abgewickelt. Wird kein entsprechender Auftrag erteilt, werden die jeweiligen Spitzenanteile grundsätzlich veräußert und der Erlös dem Gesellschafter gutgeschrieben.

Ein Beispiel: Ein Anleger hält 105 TUI-Aktien. 100 davon wurden in 10 neue TUI-Aktien umgewandelt. Die übrigen 5 werden verkauft und nicht in Bruchstücke umgewandelt (Spitzenausgleich). Der Reverse Split hat auch keine steuerlichen Auswirkungen. Und falls ein Sparplan auf TUI-Aktien besteht, wird dieser unter der neuen WKN automatisch weitergeführt.

Weitere Kapitalerhöhung geplant

Die Zusammenlegung der TUI-Aktien im Verhältnis 10:1 ist Voraussetzung für die im Jahresverlauf geplante Kapitalerhöhung. Mit dem Erlös will der Konzern die staatlichen Beihilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bis Ende des Jahres vollständig zurückzahlen. Zudem soll die Kreditlinie der KfW deutlich reduziert und die Bilanz gestärkt werden.

BÖRSE ONLINE hatte Anlegern bereits im vergangenen Sommer zum Verkauf der TUI-Aktien geraten. Auch heute empfiehlt sich angesichts der wirtschaftlich unsicheren Aussichten von TUI ein weiteres Verharren an der Seitenlinie.

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