"Wenn man das Urteil zu Ende denkt, sagt das Gericht, Volkswagen hat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Mängel zu beheben", sagte Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, der den Besitzer eines 2015 gekauften VW Tiguan vertrat. Das Gericht nehme Volkswagen jegliche Möglichkeit, Fahrzeuge mit manipulierter Software in der bisherigen Form nachzubessern. Ob das Urteil Folgen für den millionenfachen Rückruf von manipulierten Dieselautos durch VW hat, bleibt abzuwarten. Gegen Volkswagen klagen bundesweit Tausende Besitzer manipulierter Dieselautos. Viele Verfahren wurden von Gerichten abgewiesen. In Fällen, in denen Urteile gegen VW fielen, legte der Autobauer Berufung ein.
VW: KEINE TRENDWENDE
Volkswagen erklärte, es lägen bereits einzelne Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor, die ausnahmslos die Rechtsauffassung des Unternehmens und seiner Händlern bestätigten. Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass das Urteil des Landgerichts Hamburg in der Berufung korrigiert werde. Dem betroffenen VW-Händler stehe dieses Rechtsmittel zur Verfügung. Es handele sich um eine "Einzelfallentscheidung" und nicht etwa um eine Trendwende in Bezug auf Ansprüche von Kunden gegen die Händler der Volkswagen AG.
Anwalt Wietbrok sagte, einige Gerichte hätten Klägern bereits einen Anspruch auf einen Neuwagen zugesprochen. Bei keinem der Fahrzeuge sei jedoch ein Software-Update aufgespielt gewesen. Volkswagen argumentiert damit, dass die Manipulation durch die neue Software beseitigt wird und beruft sich auf die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
In der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg vom 7. März heißt es dagegen: "Der Durchschnittskäufer kann bei einem Autokauf erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhält, und zwar nicht nur durch eine beigefügte Software für den Prüfstand." Bemerkenswert an der Argumentation ist zudem, dass kein Nutzungsabschlag für den gebrauchten Wagen angerechnet wird, sondern das Gericht den beklagten VW-Händler verpflichtet, das Fahrzeug in einen Neuwagen zu tauschen, einen Tiguan der neuen Generation. Dabei bezieht sich der Richter ausdrücklich auf Befürchtungen in der Öffentlichkeit, dass sich das Softwareupdate negativ auf die Leistung des Fahrzeugs auswirken könnte und der Wagen damit womöglich an Wert verliere. Die vom Kläger zitierten technischen Bedenken seien jedenfalls auch von einem Laien nachvollziehbar. Der Tiguan II mit der Abgasnorm Euro 6 ist etwas größer und hat mehr PS.
rtr