Die erste davon wird am Mittwoch (11.00 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Ob im Anschluss gleich das Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. XI ZR 234/20)

Hintergrund ist, dass sehr viele der in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossenen Prämiensparverträge unzulässige Klauseln enthielten. Betroffen sind auch Volks- und Raiffeisenbanken, aber in erster Linie ist das ein Problem der Sparkassen. Die Klauseln berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Zumindest bei langjährigen Verträgen sei so etwas für die Kundinnen und Kunden unzumutbar, entschied der BGH schon 2004.

Wer eine unzulässige Klausel in seinem Vertrag hat, hat nicht automatisch zu wenig Zinsen bekommen. In vielen Fällen ist das aber so. Trotzdem haben viele Betroffene bis heute keine Nachzahlung oder eine zu geringe Summe bekommen. Verbraucherschützer werfen den Sparkassen vor, auf Zeit zu spielen. Denn viele Verträge sind inzwischen ausgelaufen oder wurden gekündigt. Damit drohen die Ansprüche der Kundinnen und Kunden zu verjähren.

Die klagende Verbraucherzentrale Sachsen hofft nun darauf, dass der BGH diesmal genaue Vorgaben macht, wie der Zins zu berechnen ist. Daraus ergäbe sich die Höhe der noch offenen Forderungen. "Wir wollen, dass jeder betroffene Verbraucher auf den Cent genau seine ihm zustehenden Zinsen bekommt", sagt Justiziar Michael Hummel.

Allein zu der Musterklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, die jetzt verhandelt wird, haben sich mehr als 1300 Betroffene angemeldet. Nach den Berechnungen der Verbraucherschützer hat ihnen die Sparkasse im Durchschnitt 3100 Euro zu wenig gezahlt.

In den Streit um die Zinsanpassungsklauseln hat sich inzwischen auch die Finanzaufsicht Bafin eingeschaltet. Sie wirft den Kreditinstituten vor, die Altverträge nach 2004 stillschweigend selbst geändert und dabei BGH-Vorgaben missachtet zu haben. Die Zinsen seien auch nicht rückwirkend nachberechnet worden.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die die Interessen aller fünf Spitzenverbände und damit auch der Sparkassen vertritt, teilte auf Anfrage mit: "Der BGH hat die Möglichkeit, Klarheit für die betroffenen Kunden der Sparkasse Leipzig und ggf. auch für die Kreditwirtschaft allgemein bringen zu können - das begrüßen wir."

dpa-AFX