Am Freitag hat als erster DAX-Konzern der Autozulieferer Continental wegen der Corona-Krise und Auflagen des Gesundheitsministeriums sein für Ende April geplantes Aktionärstreffen verschoben. Auch die Hauptversammlungen (HV) anderer großer DAX-Konzerne wie Telekom (am 26.3.) und Daimler (am 1.4.) stehen auf der Kippe. Eine Absage bzw. Verschiebung hat weitreichende Folgen etwa für die Dividendenzahlung.
Müssen diese Veranstaltungen mit mehreren Tausend Teilnehmern aufgrund von Auflagen der Behörden abgesagt werden, können wichtige Beschlüsse nicht gefasst werden, für die eine Präsenzveranstaltung zwingend nötig ist. Das betrifft etwa die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, aber auch den Beschluss zur Gewinnverwendung und zur Dividendenausschüttung. Wird dieser Beschluss nicht gefasst, erhalten Anleger zunächst auch keine Dividende. Eine reine Online-HV sieht das Aktiengesetz nicht vor. Wird die HV abgesagt, muss das Aktionärstreffen laut Aktiengesetz innerhalb von acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres nachgeholt werden - im Fall von Telekom und Daimler also etwa bis Ende August. Gerade für institutionelle Anleger wie Pensionsfonds ist eine Verschiebung der Dividendenzahlung jedoch problematisch, weil sie ihre Rentenzahlungen fest eingeplant haben.
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat deshalb an die zuständigen Minister appelliert, Einzelfallprüfungen zuzulassen, die Hauptversammlungen unter Auflagen ermöglichen. Der Schutz der Bevölkerung habe zwar Vorrang. Aber die Behörden sollten im Auge behalten, "dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft keine Veranstaltung ist wie ein Konzert oder ein Fußballspiel", sagte DAI-Chefin Christine Bortenlänger. Daimler und Telekom erklärten auf Nachfrage von BÖRSE ONLINE, sie prüften derzeit noch die aktuelle Entwicklung und hielten Kontakt mit den Behörden.