Der Volkswagen-Konzern hält Aktionärsklagen im Zusammenhang mit der Affäre für unbegründet, da die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung potenziell aktienkursbewegender Erkenntnisse (Ad-hoc-Pflicht) aus VW-Sicht nicht verletzt wurde. Dem Vorstand seien erst am 18. September 2015 - unmittelbar bevor der Skandal öffentlich wurde - wesentliche Informationen rund um die Manipulation von Diesel-Motoren bekanntgeworden, hatte VW am Mittwochabend mitgeteilt.
Der Widerspruch gegen die Aktionärsklagen und die detaillierten Informationen über den Ablauf der Ereignisse reduzierten zwar das Risiko von Haftungsklagen, unter den Tisch fielen sie deswegen aber nicht, schrieben die Analysten von Exane BNP Paribas in einem Kommentar. Sie erhöhten das Kursziel für die mit "Outperform" bewerteten Aktien auf 138 nach zuvor 136 Euro. Die Experten von Equinet blieben dagegen bei ihrem Kursziel von 104 Euro, die VW-Titel bewerten sie weiterhin mit "Reduce". Die interne Sichtweise von VW ersetze nicht die Untersuchung der gesamten Vorgänge, die von der US-Kanzlei Jones Day betrieben werde, hieß es in einer Kurz-Studie. Die Unsicherheit über mögliche Geldstrafen bleibe hoch.