Volkswagen hatte in seiner Interpretation des Bußgeldentscheids über eine Milliarde Euro erklärt, nach den Ergebnissen der Ermittler sei es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung gekommen.
Dem hielt Ziehe entgegen: "Wir haben es bewusst nicht so weit heruntergebrochen, weil wir die VW AG insgesamt in der Pflicht sehen", sagte der Oberstaatsanwalt. "Wir würden niemals eine Abteilung an den Pranger stellen." Es gehe im Fall der Ordnungswidrigkeit um das Unternehmen und nicht um einzelne Personen.
Ziehe bekräftigte, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen derzeit insgesamt 49 Personen bei Volkswagen weitergeführt würden. Im Sommer solle den Anwälten sowohl beim Verdacht des Abgasbetrugs als auch der Marktmanipulation Akteneinsicht gewährt werden. Bei den Ermittlungen in Sachen Marktmanipulation sei eine Entscheidung, ob Anklage erhoben werde oder nicht, noch in diesem Jahr denkbar. Beim Abgasbetrug sei dies nicht ausgeschlossen, "aber nicht überragend wahrscheinlich", sagte Ziehe.