Das Urteil gilt dann auch für die anderen Kläger, deren Forderungen sich auf 1,9 Milliarden Euro belaufen(Az.: 3 Kap 1/16). Außen vor sind zunächst 70 Klagen von institutionellen Anlegern, vornehmlich aus dem Ausland, im Gesamtvolumen von 6,9 Milliarden Euro.
Die Kläger werfen
VW vor, sie im September 2015 zu spät über den Einsatz von Software zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen informiert zu haben. Sie fordern Schadenersatz für ihre Kursverluste mit VW-Aktien. Der Konzern, der die Manipulation im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörde zugab, weist die Vorwürfe zurück.
Nach dem Fahrplan des OLG kann sich die Deka, die von der Anwaltskanzlei Tilp Litigation vertreten wird, bis Ende Juni schriftlich zu ihrer Klage äußern. Bis Ende September können die übrigen, vom Musterverfahren erfassten Kläger Stellung nehmen. Die gleiche Frist gilt für eine Erwiderung von Volkswagen, auf welche die Deka wiederum bis Ende November antworten kann. Termin und Ort der mündlichen Verhandlung werden spätestens bis Ende Juni mitgeteilt, erklärte das OLG weiter.
rtr