Man setze deshalb nicht mehr nur auf einen Vergleich, sondern habe begonnen, Klagen vor deutschen Gerichten einzureichen, teilte Kanzleipartner Julius Reiter mit.
Ziel ist eine Rücknahme von VW-Dieselfahrzeugen, deren Abgaswerte manipuliert wurden, und die Erstattung des Kaufpreises. Statt einer Rückabwicklung besteht nach Darstellung der Anwälte - wie in den USA bereits durchgesetzt - in vielen Fällen eine Chance auf Schadenersatz oder auf eine Minderung des Kaufpreises. Es sei kein bloßer Sachmangel, wenn Autos deutlich mehr Stickoxid ausstießen als angegeben, sagte Reiter: "Wir sind überzeugt, dass dies den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung erfüllt."
Die Düsseldorfer Anwälte und die Berliner Kanzlei Gansel suchen zugleich weiterhin über die niederländische Stiftung "Stichting Volkswagen Car Claim" nach einem Kompromiss auf dem Verhandlungsweg. Bei der Stiftung haben sich nach Angaben der Kanzleien rund 100 000 VW-Halter angemeldet, darunter 20 000 aus Deutschland.
Auch die EU-Kommission verlangt von dem Wolfsburger Konzern klare Zugeständnisse an die betroffenen Dieselkunden. Ende April ließ VW eine von EU-Justizkommissarin Vera Jourova gesetzte Frist verstreichen. Sie hatte "konkrete Ergebnisse" gefordert. Volkswagen erklärte dazu: "Wir befinden uns weiterhin im Austausch."
dpa-AFX