MyRight arbeitet mit der weltweit tätigen und auf Verbraucherschutz spezialisierten US-Kanzlei Hausfeld zusammen. Volkswagen wollte die Klage zunächst nicht kommentieren. Bundesregierung und der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) reagierten verhalten.

Hausfeld argumentiert in der in Braunschweig eingereichten Klageschrift, dass die Betriebserlaubnis für einen Wagen vom Typ VW Eos durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei und der Wagen nie hätte in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Kläger verlangt von Volkswagen die Rücknahme seines Fahrzeugs und will den vollen Preis erstattet bekommen. Laut MyRight haben sich bereits mehr als 100.000 VW-Kunden auf der Onlineplattform registriert. Diese treten ihre Forderung an den Dienstleister ab, der gegen VW klagt. Im Erfolgsfall streicht MyRight 35 Prozent Provision ein.

Nach Ansicht der Kläger sind die technischen Bescheinigungen der betroffenen Fahrzeuge wegen der Abgasmanipulation falsch und damit ungültig. Mit diesen Dokumenten werden Fahrzeuge EU-weit zugelassen. Zudem sei Volkswagen beim Verkauf der Wagen nicht im Besitz der erforderlichen Typengenehmigungen gewesen, da diese durch den Einbau verbotener Abschalteinrichtungen erloschen seien. Die Typengenehmigung werde auch durch die Reparatur der Fahrzeuge nicht wieder gültig.

VERBRAUCHERSCHÜTZER: VW-KUNDEN HABEN ENTSCHÄDIGUNG VERDIENT



Mit diesem Ansatz setzen die Juristen von Hausfeld einen anderen Hebel an als etwa Anwälte, die VW oder Autohändlern in Deutschland Sachmängel oder arglistige Täuschung vorwerfen. Das für Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerium wollte zu dem Vorgang keine Stellung nehmen, da man sich zu einzelnen Gerichtsverfahren nicht äußere. Allerdings haben Vertreter des Ministeriums in der Vergangenheit wiederholt vor einer "Prozess-Industrie nach US-Vorbild" gewarnt. In Amerika haben sich Kanzleien darauf spezialisiert, im Namen von Verbrauchern Schadenersatzprozesse zu führen mit Forderungen, die rasch Hunderte Millionen Dollar erreichen können.

Die vzbv-Verkehrsexpertin Marion Jungbluth sagte auf Anfrage, grundsätzlich hätten alle betroffenen VW-Kunden eine Entschädigung verdient. Ihrer Ansicht nach ist jedoch die geplante Musterfeststellungsklage vielversprechender. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass anerkannte Verbände im Namen von Verbrauchern klagen können.

Allerdings wird der Entwurf nach Angaben aus Regierungskreisen unter anderem vom Bundeskanzleramt und dem Verkehrsministerium blockiert, da er diesen Unions-geführten Ressorts zu weit gehen soll. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte lediglich: "Das BMVI steht dem Gesetzentwurf offen gegenüber und wird ihn umfassend prüfen." Nach Angaben aus der Justizministerkonferenz könnte die Musterfeststellungsklage auch auf VW-Pkw angewandt werden, wenn der Halter noch gültige Gewährleistungsansprüche habe. Verbraucherschützer in Deutschland kritisieren heftig, dass US-Kunden von VW viel großzügiger entschädigt würden, als VW-Besitzer in Deutschland. Auch EU-Verbaucherschutzkommissarin Vera Jourova hat wiederholt eine Entschädigung der betroffenen Kunden in Europa gefordert.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Weltweit sind davon rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen, allein in Europa sind es rund 8,5 Millionen. Während die Kunden in den USA von VW mit Milliardensummen entschädigt werden, sollen die Käufer in Europa leer ausgehen. Experten schätzen, dass eine Entschädigung europäischer Kunden nach US-Vorbild dem Unternehmen finanziell das Genick brechen könnte.

rtr