VW-Aktie: Konzern drohen weitere Lasten - Reichen die Rückstellungen?
· Börse Online RedaktionDer Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian E. Frosh, kündigte für Dienstag an, Details vorzulegen. Die Staaten New York und Massachusetts planen einem Insider zufolge eigene Zivilklagen. Eine finanzielle Forderung wurde zunächst nicht bekannt. Den Angaben zufolge streben die drei Staaten zivilrechtliche Sanktionen, Unterlassungsverfügungen und weitere Strafen an.
In Kanada drohen Volkswagen ebenfalls finanzielle Belastungen. Dort verhandelt der Konzern noch mit den Behörden über einen Vergleich zur Beilegung des Dieselskandals. Würde das US-Entschädigungsmodell auf den nördlichen Nachbarn der USA übertragen, müsste VW womöglich mit einer weiteren Belastung in Milliardenhöhe rechnen. Das "Handelsblatt" berichtete, Volkswagen müsste dann etwa zwei Milliarden Dollar für seine Kunden bereitstellen. In Kanada sind rund 130.000 Fahrzeuge mit 2,0-Liter-Motoren betroffen, fast ein Viertel der Wagen, die in den USA mit einer illegalen Software unterwegs sind. VW äußerte sich nicht. Anleger reagierten verunsichert. Das Papier verlor mehr als zwei Prozent an Wert.
REICHEN DIE RÜCKSTELLUNGEN?
In den USA kostet Volkswagen der mit den Behörden und Hunderten Sammelklägern Ende Juni ausgehandelte Vergleich mehr als 15 Milliarden Dollar (rund 13,8 Milliarden Euro). Gut zehn Milliarden Dollar sind für den Rückkauf von 475.000 manipulierter Dieselautos mit 2,0-Liter-Motoren vorgesehen. Weitere fast fünf Milliarden soll Volkswagen in zwei Umweltfonds einzahlen. Zudem fließen gut 600 Millionen Dollar an 44 US-Bundesstaaten. Darunter sind auch die drei US-Staaten, die jetzt weiter klagen wollen. Der Staat New York hatte bereits im Juni lediglich von einer Teileinigung gesprochen. Volkswagen hat 16,2 Milliarden Euro zur Seite gelegt, um die Lasten des Dieselskandals weltweit zu schultern. Der Konzern hat mehrfach erklärt, dass nach aktuellem Stand keine weiteren Rückstellungen geplant seien.
Das Bezirksgericht in San Francisco will am kommenden Dienstag entscheiden, ob es den Dieselgate-Vergleich vorläufig annimmt. Danach folgt eine Frist, in der die Kläger Widerspruch einlegen können. Mit einer Umsetzung des Kompromisses wird nicht vor Oktober gerechnet. Im Streit um die Reparatur von 85.000 Dieselfahrzeuge mit Drei-Liter-Motoren steht eine Einigung in den USA noch aus. Sollte ein Vergleich erzielt werden, könnte auch dieser auf Kanada übertragen werden. Dort sind rund 28.000 Fahrzeuge mit dem größerem Dieselmotor betroffen.
Auch in anderen Ländern könnten Entschädigungen fällig werden. In Europa, wo rund 8,5 Millionen Fahrzeuge betroffen sind, wurden bereits Forderungen nach einer ähnlichen Wiedergutmachungen für Kunden wie in den USA laut. VW lehnt dies ab und verweist darauf, dass die Wagen hierzulande repariert würden. In den USA gebe es dagegen keinen von den Behörden genehmigten Plan zur Umrüstung. In Deutschland sind zudem Schadensersatzforderungen von Anlegern anhängig. rtr