"Volkswagen AG
bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung", erklärte Konzernchef Herbert Diess. Um das Vertrauen in das Unternehmen und die Branche Stück für Stück wiederherzustellen, seien weitere Schritte notwendig.
"Wir arbeiten mit Nachdruck an der Aufarbeitung unserer Vergangenheit", betonte Diess. Der Konzern teilte weiter mit, durch den Bußgeldbescheid werde das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet. VW gehe davon aus, dass dies "auch erhebliche positive Auswirkungen" auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte Verfahren haben werde. Für VW hat die Diesel-Affäre auf mehreren Ebenen ein juristisches Nachspiel. Von der Entscheidung unberührt bleiben der Staatsanwaltschaft zufolge sowohl die bei den Gerichten anhängigen zivilrechtlichen Verfahren, etwa die Klagen der Autokäufer, als auch die in Braunschweig weiter geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen derzeit insgesamt 49 Personen.
Die für den benachbarten VW-Hauptstandort Wolfsburg zuständigen Ermittler in Braunschweig sahen es laut der Mitteilung des Autobauers als erwiesen an, dass die Aufsichtsverletzungen mit dazu beigetragen haben, dass von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt weltweit fast elf Millionen Diesel-Fahrzeuge mit einer unzulässigen Softwarefunktion verkauft wurden. Fünf Millionen Euro des Bußgeldes entsprechen laut dem Autobauer dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung, 995 Millionen Euro beziehen sich auf wirtschaftliche Vorteile, die VW durch sein Vorgehen erzielt haben soll.
Ein VW-Sprecher erklärte, der Konzernvorstand habe wegen des Bußgeldes in Sachen Dieselaffäre getagt. Auch der Aufsichtsrat sei eingeschaltet worden. Bei der Vorlage der Zahlen zum zweiten Quartal am 1. August werde sich Volkswagen zu den Auswirkungen des Bußgeldes auf den Ausblick des Unternehmens äußern.
rtr