Laut der Staatsanwaltschaft Braunschweig handelt es sich bei der Strafe gegen
Volkswagen in der Diesel-Affäre um eine der höchsten Geldbußen, die jemals in Deutschland einem Unternehmen auferlegt worden ist. Von der Entscheidung unberührt bleiben der Staatsanwaltschaft zufolge sowohl die bei den Gerichten anhängigen zivilrechtlichen Verfahren, etwa die Klagen der Autokäufer, als auch die in Braunschweig weiter geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen derzeit insgesamt 49 Personen.