Zuvor hatte die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer mitgeteilt, das Landgericht Regensburg habe einen VW-Händler dazu verdonnert, den mit einer Manipulationssoftware ausgestatteten Wagen eines Kunden durch ein Neufahrzeug aus aktueller Produktion zu ersetzen. Das Urteil sei allerdings nicht rechtskräftig. Volkswagen hatte angekündigt, gegen derartige Entscheidungen in Berufung gehen zu wollen.

rtr