Die Kläger, vor allem amerikanische Pensionsfonds, wollen einen Ausgleich für Kursverluste durchsetzen, die im Zuge des Skandals entstanden seien. Die Wolfsburger hatten erreichen wollen, dass die Investorenklagen vor deutschen Gerichten verhandelt werden.
Zu den Beklagten gehören auch VW-Markenchef Herbert Diess und der frühere VW-US-Chef Michael Horn. Der Konzern hält die von den Anlegern erhobenen Vorwürfe für unbegründet. "Dies beabsichtigen wir im weiteren Verlauf des Verfahrens deutlich zu machen", erklärte ein Sprecher.
EXPERTEN BEFÜRCHTEN WEITERE RISIKEN
Analysten sehen in dem bevorstehenden Verfahren weitere Risiken für Volkswagen. Frank Schwope von der NordLB hält es für möglich, dass die Beilegung des Streits mit Investoren in den USA für das Unternehmen teurer wird als dies in Deutschland der Fall gewesen wäre. "Das Rechtssystem in den USA birgt viel mehr Unsicherheit für Volkswagen." Der Autoanalyst Jürgen Pieper vom Bankhaus Metzler verweist auf den höheren Stellenwert von Investoreninteressen in den USA. Er könne sich an keine Anlegerklage in Deutschland erinnern, die für die betroffene Firma schwerwiegende Nachteile gebracht habe. "In den USA ist die Gefahr deutlich größer."
Die klagenden US-Pensionsfonds sind nicht direkt an Volkswagen beteiligt, sondern halten so genannte American Depositary Receipts (ADR), die an einer Börse stellvertretend für eine Aktie gehandelt werden. Das sind von Banken ausgestellte Zertifikate für hinterlegte Anteilscheine.
LANDGERICHT: ANLEGER VERLANGEN 8,8 MILLIARDEN EURO
Der größte Teil der Anlegerklagen wird beim Landgericht Braunschweig verhandelt. Dort liegen inzwischen mehr als 1500 Schadensersatzklagen über insgesamt 8,8 Milliarden Euro vor. Das Oberlandesgericht Braunschweig muss nun einen Musterkläger bestimmen. Erst wenn die obere Instanz entschieden hat, wird über alle anderen Klagen vor dem Landgericht verhandelt.
Die größte Klage über insgesamt 3,3 Milliarden Euro hatte im Namen von institutionellen Anlegern im vergangenen Jahr der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp eingereicht. Weitere kamen von den Kanzleien Nieding und Barth sowie von Quinn Emanuel. Zu den Klägern gehören US-Pensionsfonds, der Norwegische Staatsfonds, aber auch der Versicherungskonzern Allianz und die DekaBank. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen klagten ebenfalls wegen Kursverlusten ihrer Pensionsvermögen für Bedienstete.
Volkswagen hatte im September 2015 erst auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Autos Abgaswerte nur auf dem Prüfstand einhalten, nicht aber im normalen Verkehr auf der Straße. Während sich VW mit Privatklägern und den US-Behörden auf eine zivilrechtliche Wiedergutmachung geeinigt hat, steht ein strafrechtlicher Kompromiss noch aus. Dieser könnte den Konzern eine weitere Milliardensumme kosten, nachdem die zivilrechtliche Einigung bereits mit mehr als 16 Milliarden Dollar zu Buche schlägt. In Wolfsburg hofft man, noch vor dem Amtsantritt des künftigen US-Präsidenten Donald Trump am 20. Januar den Streit beizulegen. Sollte das nicht gelingen, rechnen Experten mit einer monatelangen Hängepartie, weil sich die neue Administration erst einarbeiten muss.
Aber auch der zivilrechtliche Streit ist für Volkswagen längst nicht ausgestanden, da einige US-Bundesstaaten trotz des erreichten Kompromisses vor verschiedenen Gerichten weiter streiten. Bisher haben die Niedersachsen für die weltweite Aufarbeitung des Abgasskandals 18,2 Milliarden Euro zur Seite gelegt. Experten schätzen, dass die Kosten am Ende bei 30 Milliarden Euro liegen könnten. Offen ist noch, ob Volkswagen seinen Kunden auch in Europa Schadensersatz zahlen muss. Der Konzern lehnt dies ab.
rtr