Das Unternehmen sei sich mit dem vzbv über die Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro einig gewesen, sagte ein VW-Sprecher am Freitag. Als erstes hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet. Der vzbv bestätigte das Scheitern.
Die Vereinbarung scheiterte laut VW an Honorarforderungen der Anwälte des Verbandes. Sie hätten pauschal 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs gefordert, ohne dafür konkrete Leistungsnachweise vorzulegen. Auch eine unabhängige rechtliche Überprüfung der Anwaltsgebühren hätten sie verweigert. "Wir bedauern, dass die gemeinsame Umsetzung der mit dem vzbv getroffenen Einigung an unangemessenen Forderungen der Prozessanwälte des vzbv scheiterte", erklärte Volkswagen. Von der Gegenseite wurden diese Informationen zunächst nicht bestätigt.
In dem Mammutverfahren geht es um Schadenersatzforderungen von rund 460.000 Kunden des VW-Konzerns. Sie sehen sich betrogen durch die Manipulation von Diesel-Abgaswerten, die der Autobauer 2015 auf Druck von US-Umweltbehörden zugegeben hatte.
Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Diesel-Autos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches mehr von den giftigen Abgasen ausstoßen. Allein in den USA hat Dieselgate Volkswagen einschließlich Strafen von mehr als 25 Milliarden Euro gekostet. Insgesamt kostete die Aufarbeitung des Skandals den Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro.
Während VW in den USA Milliarden für die Entschädigung von Kunden ausgegeben hat, war der Autobauer dazu in Deutschland lange nicht bereit und verwies auf eine komplett andere rechtliche Situation. Der Verbraucherverband zog deshalb stellvertretend für Hunderttausende Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, die sich in ein Klageregister eingetragen hatten, vor Gericht.
Seit Ende September wird die sogenannte Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt. Experten rechneten damals mit einem langen Verfahren, das sich inklusive einer Runde beim Bundesgerichtshof über vier Jahre hinziehen könnte. In dem Musterverfahren sollen relevante Fragen ein für alle Mal geklärt werden. Anders als bei Sammelklagen in den USA müssen Verbraucher ihre Ansprüche im Anschluss an ein Musterurteil jedoch noch individuell durchsetzen.
Mit einem Vergleich wäre ein jahrelanger Prozessmarathon vermieden und die betroffenen Fahrzeugbesitzer direkt entschädigt worden. Wie das Online-Magazin "Business Insider" berichtete, beschloss der VW-Vorstand am Freitag, den betroffenen Kunden von sich aus ein Vergleichspaket über insgesamt 830 Millionen Euro anzubieten. Rein rechnerisch seien das rund 2000 Euro pro Kunde.
rtr