Gute Nachrichten für Konsumenten: Für die meisten Zahlungen per Kreditkarte dürfen Händler seit 13. Januar keine Gebühren mehr verlangen. Eine entsprechende Richtlinie der EU wurde zu diesem Termin Gesetz. Betroffen sind "besonders gängige" Zahlungsmittel wie Kreditkarten von Mastercard oder Visa oder Girokarten. Auch bei Kartenzahlungen im stationären Handel darf es keine Aufschläge mehr geben. Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im sogenannten Sepa-System, dem fast alle europäischen Länder angehören.

Bislang war nur vorgeschrieben, dass mindestens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird. Allerdings gibt es bei dem neuen Gesetz eine Reihe von Ausnahmen - beispielsweise Firmenkreditkarten und Karten, die nicht von einer Bank, sondern von speziellen Anbietern direkt ausgegeben werden. Dazu gehören etwa die in Deutschland weniger gängigen Kreditkarten von American Express.

Auch bei Bezahldiensten sind laut Gesetz weiterhin Extragebühren möglich. Das betrifft in erster Linie Paypal, das nach eigenen Angaben in Deutschland rund 20 Millionen Kunden hat. Zwar hat das Unternehmen inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Darin untersagt es den Händlern, "ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der Paypal-Services als Zahlungsmethode" zu erheben. Lässt sich ein Händler künftig die Paypal-Nutzung von seinen Kunden bezahlen, dann "besteht die Gefahr, dass das Paypal-Konto des Händlers gesperrt wird", sagte Stefan Huch, Experte bei der Unternehmensberatung Capgemini Consulting, der "Süddeutschen Zeitung".

Jedoch gibt es Rahmenvereinbarungen zwischen Paypal und Großkunden, die weiterhin Gebühren erlauben. Das bestätigte eine Paypal-Sprecherin gegenüber BÖRSE ONLINE. Deren Namen könne sie aus Datenschutzgründen nicht nennen, die Anzahl dieser Verträge unterliege dem Geschäftsgeheimnis. Die Sprecherin räumte ein, dass Kunden künftig nicht erkennen können, ob ein Händler zu Recht oder zu Unrecht Paypal-Gebühren erhebt.

Deutsche Bahn und Lufthansa hatten bereits erklärt, dass sie zu diesen Großkunden gehören. Die Deutsche Bahn verlangt bei Paypal-Zahlungen ab 50 Euro ein gestaffeltes Entgelt von bis zu drei Euro.



Die Lufthansa berechnet 1,65 Prozent des Ticketpreises, maximal 25 Euro.



Auch bei Paydirekt, dem Paypal-Konkurrenten der deutschen Banken und Sparkassen, sind Zusatzgebühren nach Angaben einer Sprecherin nicht ausgeschlossen. Allerdings habe schon vor der Gesetzesänderung kaum ein Händler Geld für eine Zahlung via Paydirekt verlangt. Zu Deutscher Bahn und Lufthansa habe man keine Vertragsbeziehungen, sodass sich hier die Frage nach Gebühren nicht stelle.

Unklar ist die Situation beim "Kauf auf Rechnung mit Klarna". Hier tritt die schwedische Klarna Bank zwischen Käufer und Verkäufer. Vorteil für den Verbraucher: Er muss nicht bei jedem Händler seine Kontodaten hinterlegen, sondern nur einmalig bei Klarna. Manche Händler verlangen Gebühren, wenn sie diese Bezahlmöglichkeit anbieten. Eine Klarna-Sprecherin lehnte einen Kommentar zu der Frage ab, ob solche Gebühren weiterhin rechtens sind. Die Verbraucherzentrale (VZ) Hessen leitete auf Anfrage von BÖRSE ONLINE eine juristische Prüfung ein, die bis Redaktionsschluss nicht abgeschlossen war.

Beschwerdestelle eingerichtet



Laut VZ-Vertreterin Eva Raabe ist hingegen ein anderes Problem bereits geklärt: Was passiert, wenn man einen Kauf noch bei alter Rechtslage abgeschlossen hat und die Zahlung erst jetzt fällig wird? Oder wenn schon eine Teilzahlung geleistet ist, auf die Gebühren fällig wurden? Raabe: "Laut Gesetz geht es alleine um den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn der vor Gültigkeit des neuen Gesetzes liegt, dürfen für die Zahlungen Gebühren genommen werden."

Generell gilt: Verbraucher, die Verstöße gegen das neue Gesetz entdecken, können sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wenden. Sie hat eine spezielle Beschwerdestelle eingerichtet (Postanschrift: Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg vor der Höhe; E-Mail: zahlungsentgelte@wettbewerbszentrale.de).