"Und wir wollen, dass es unbürokratischer geschieht. Wir wollen, dass es schneller geschieht." Der CDU-Politiker reagierte damit auf die massive Kritik der Wirtschaft, die genau diese beiden Punkte immer wieder angemahnt hat.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte Journalisten, es ergebe jetzt keinen Sinn, eine Schätzung abzugeben, was die neuen Hilfen genau kosteten. Oft würden sie nicht vollständig in Anspruch genommen. Es sei aber für den Staat zu bewältigen. Scholz ergänzte, es gebe mit Altmaier eine Verständigung auf die Details.

Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III - also Zuschüssen zu den Fixkosten im ersten Halbjahr 2021 - können Unternehmen künftig bis zu 1,5 Millionen Euro bekommen - drei Mal soviel wie bisher. Damit schneller Gelder bei den Betroffenen ankommen, sollen erste Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro gewährt werden - doppelt so viel wie bislang. Unternehmen sollen bei Anträgen nur noch einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen müssen. Selbstständige können eine höhere Kostenpauschale von bis zu 7500 Euro beantragen - statt bisher 5000 Euro.

Der Einzelhandel soll Fixkosten besser beim Staat abrechnen können. "So werden Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt", sagte Altmaier. Skimode kann dann zu 100 Prozent abgeschrieben werden, um Händlern Liquidität für die Frühjahrsmode zu verschaffen. "Auch können Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden, wie zum Beispiel Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops", ergänzte Altmaier.

Der Modehandel warnte vor den Folgen eines verlängerten Lockdowns. "Jeder Tag, an dem die Läden geschlossen sind, verschärft die Probleme massiv", sagte Steffen Jost, Präsident des Branchenverbands BTE, vor den Beratungen von Bund und Ländern. Weite Teile der Winter-Ware seien aufgrund der Geschäftsschließungen nicht verkauft, nun treffe die neue Ware für das Frühjahr ein und müsse bezahlt werden.

Bund und Länder wollen zudem Abschreibungen auf Computer und andere Produkte verbessern, um Anreize für mehr Homeoffice zu setzen. "Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben", heißt es in einem Beschlussentwurf, der Reuters vorliegt. "Damit können insoweit die Kosten für Computer-Hardware und -Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden."

rtr