Die Mitgliedsstaaten der EU haben in Brüssel eine einheitliche Obergrenze von 10 000 Euro für Bargeldzahlungen vereinbart. Antworten auf fünf wichtige Fragen

Ab wann gilt die Barzahlungs-Grenze?

Die Neuregelung gilt Eu-weit ab dem Jahr 2027. Der Beschluss bleibt unter der Forderung des Europäische Parlaments, das noch im vergangenen Jahr für eine Obergrenze für Bargeld-Transaktionen von lediglich 7000 Euro plädiert hatte. Mit dieser Limitierung sollen vor allem Geldwäsche-Straftaten und die Terrorismus-Finanzierung bekämpft werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Für Bargeldtransaktionen zwischen Privatpersonen soll es jedoch Ausnahmen geben, wenn keiner der Beteiligten beruflich mit dem Verkaufsobjekt handelt: Wer beispielsweise ein Auto direkt von einem Bekannten oder Nachbarn kauft, die jeweils nicht als Kfz-Händler tätig sind, darf das Vehikel auch weiterhin in unbegrenzter Höhe bar bezahlen. 


Was gilt hierzulande aktuell?

In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verwahrte sich bisher strikt gegen derartige Einschränkungen. Wer Beträge von mehr als  10000 Euro in bar bezahlen will, muss sich jedoch grundsätzlich beim Verkäufer ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. 

Was ist beim Gold- und Autohandel zu beachten?

Für Edelmetallhändler ist die Meldegrenze bei Bargeschäften mit Barren und Münzen 2020 von 10 000 auf 2000 Euro gesenkt worden. Ab dieser Schwelle müssen sie Kunden, in erster Linie Goldkäufer, identifizieren und in das sogenannte Transparenzregister aufnehmen. Autohändler sind ab Bargeldsummen von 10 000 Euro schon seit 2017 verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und für behördliche Kontrollen zu dokumentieren.

Kann das nationale Limit für Barzahlungen auch niedriger sein?

Die nationalen Regierungen können dem Beschluss nach auch eine niedrigere Höchstgrenze für Bargeldzahlungen festlegen. 18 der 27 EU-Länder haben dafür bereits höchst unterschiedliche Limits eingeführt. In Griechenland darf lediglich bis zu einem Betrag von 500 Euro in bar gezahlt werden, in Kroatien liegt die Obergrenze gegen bei vergleichsweise stattlichen 15000 Euro. 

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