Wer Ende 2022 seine Autoversicherung neu abschloss, musste erstmals seit langem mehr bezahlen als im Vorjahr. Das ergibt eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox für boerse-online.de. Von Martin Reim
Demnach stiegen in der sogenannten Wechselsaison die Prämien für Neuverträge im Vergleich zu 2021 durchschnittlich um etwa vier Prozent.
Die meisten Versicherungsverträge für Kfz enden jeweils zu Jahresende. Wer wechseln will, muss wegen der einmonatigen Kündigungsfrist spätestens zum 30. November kündigen. Deshalb entspinnt sich traditionell in den Monaten vor diesem Datum ein Preiskampf. Das letzte Mal im Schnitt nach oben gingen die Prämien 2017. In den beiden folgenden Jahren wurde es jeweils billiger, 2020 verharrten die Preise in etwa auf dem Ausgangsniveau, 2021 bröckelten sie erneut.
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Nun ging es laut Verivox in der Haftpflicht und der Teilkasko um drei Prozent nach oben, in der Vollkasko sogar um sechs Prozent. Eine Sprecherin begründete diese Zahlen mit höheren Reparaturkosten, die wiederum aus mehr Schäden und die allgemeine Inflation resultierten.
Doch auch zwischen den Tarifen gab es erhebliche Unterschiede. Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Versicherungssparte von Verivox, sagt: „Das Sparpotenzial lag in der Wechselsaison im Schnitt bei 26 Prozent zwischen einem durchschnittlich teuren Tarif und einem günstigen.“
Für Bestandskunden hat Verivox keine Zahlen erhoben. Allerdings betont Schütz: „Preiserhöhungen für Bestandskunden waren in dieser Saison für viele Versicherte ein Impuls für einen Vergleich.“ Er weist darauf hin, dass Bestandskunden – zumindest theoretisch – noch bis Jahresende ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn sie nicht zum 30. November gekündigt haben.
Autoversicherung: Darauf sollten Kunden achten
Hintergrund: Versicherer, die den Beitrag erhöhen, müssen die Rechnungen spätestens Ende November versendet haben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Schütz: „Die Kunden sollten in der Beitragsrechnung auf das Wort Vergleichsbeitrag achten. Diesen müssen die Anbieter ausweisen. Ist er niedriger als der neue Beitrag, dann haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.“
Die Ursache für die Erhöhung muss nicht unbedingt beim Versicherer liegen. Auch wenn das Auto in eine teurere Regional- oder Typklasse eingestuft wurde und deswegen der Beitrag steigt, kann der Versicherte nach dem 30. November noch aus seinem alten Vertrag heraus.
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