Drei Gemeinden in Norddeutschland habe die Grundsteuer B für Gebäude abgeschafft. Einwohner müssen die Abgabe jetzt nicht mehr zahlen. Das sind die Hintergründe.
Reform-Frust
Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene neue Grundsteuer sorgt weiter für Ärger bei vielen Eigenheimbesitzern. Denn beim Blick auf die Steuerbescheide droht ein Kostenschock: 60,8 Prozent der Eigentümer von Wohnimmobilien hierzulande müssen nach Erhebungen des Verband Haus & Grund ab 2025 höhere Abgaben zahlen, in der Spitze bis zu 996 Prozent.
Die Ausnahmen von der Grundsteuer-Pflicht:
Nicht aber, wenn man in einer von drei kleinen Gemeinden nahe der dänischen Grenze wohnt. In Jardelund (320 Einwohner), Hörup (600) und Weesby (450) im Kreis Schleswig-Flensburg wurde die Grundsteuer B (für Gebäude) abgeschafft. Die Kommunen können sich den Verzicht auf die Abgabe leisten, weil Netzbetreiber Tennet dort für ein großes Umspannwerk, das Strom aus Windparks zusammenführt, im Vergleich zur Einwohnerzahl hohe Gewerbesteuern entrichtet.
Der Hintergrund:
Ab 2025 ist Deutschland 35 Jahre nach der Wiedervereinigung in puncto Grundsteuer erneut geteilte Republik : Bewertungsvorschriften des neuen Bundesmodells gelten für Grundstücke in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern. Zunächst war es im Rahmen des Bundesmodells der neuen Grundsteuer nicht vorgesehen, einen Nachweis über einen niedrigeren gemeinen Wert zu erbringen. Dies hatte bei vielen Immobilieneigentümern zu Unmut geführt, da die im Bundesmodell vorgesehene Typisierungen und Pauschalierungen sowie die von Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte vermehrt in die Kritik geraten waren.
Die Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2024:
Bei der Grundsteuer können Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen, wenn sie mit einem Gutachten nachweisen, dass dieser mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert liegt.
Klagen beim Bundesverfassungsericht :
Aktuell sind in Karlsruhe noch keine Klagen gegen die neue Grundsteuer anhängig. Der Bund der Steuerzahler plant aber, ein Musterverfahren in Karlsruhe anzustrengen. Klageziel ist hier, dass die zuständigen Bundesrichter die steuerliche Immobilien-Bewertung vor allem im Bundesmodell verfassungsrechtlich überprüfen.
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