Bei Bankpleiten haben Sparer gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bis 100 000 Euro. Doch das System hat seine Grenzen. Was es zur Einlagensicherung zu wissen gibt.
Die Krise um das pleitegegangene US-Institut Silicon Valley Bank verschärft sich. Die Schockwellen ziehen nicht nur die Aktienkurse europäischer Geldhäuser nach unten, sie erschüttern auch bereits geschwächte Großbanken wie die Credit Suisse. Zwar weisen Experten wie Ifo-Präsident Clemens Fuest darauf hin, dass es „keinen realisierten Pleitefall“ und auch keinen „Bankenrun“ in Deutschland oder in Europa gebe. „Von einer Finanzkrise 2.0 sind wir weit entfernt“, sagt Fuest. Dennoch sei „die Fragilität des Bankensystems keine Frage der Vergangenheit“. Risiken als Folge der kräftigen Zinsanstiege seien vorhanden. Bankkunden und vor allem Tages und Festgeldsparer fragen sich in diesem Umfeld, wie sicher ihre Einlagen sind.
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Der Einlagensicherung in Deutschland
Zunächst gilt in Deutschland für die drei Bankengruppen, also Privatbanken, öffentliche Banken und Sparkassen/Genossenschaftsbanken, seit 2015 ein gesetzlich geregelter Einlagenschutz. Institute mit Einlagengeschäft müssen ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem sichern. Wird eine Bank zahlungsunfähig, stellt die Finanzaufsicht Bafin den Entschädigungsfall fest und die gesetzliche Entschädigungseinrichtung ersetzt grundsätzlich die Kundeneinlagen. Dabei gibt es einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bis maximal 100 000 Euro pro Kunde und Bank. Für höhere Guthaben empfehlen Verbraucherschützer eine Verteilung des Vermögens auf mehrere Institute, um die Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen zu können.
Die Grenzen der Sicherung
Privatbanken und öffentliche Banken unterhalten für darüber hinausgehende Ansprüche jeweils einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Beide gewähren den Bankkunden je doch keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung.
Einen Präzedenzfall dafür, wie weit diese Absicherungssysteme im Fall einer großen Bankenpleite greifen, hat es bislang nicht gegeben. Zumindest lässt sich sagen, dass deutsche Sparer bei Bankenzusammenbrüchen hierzulande noch kein Geld verloren haben. Was aber bei einer größeren Pleite oder gar größeren Verwerfungen im Zuge einer schweren Finanzkrise passiert, weiß niemand. Eine solche Situation dürfte die Einlagensicherung aber nach gängiger Expertenmeinung überfordern.
So lagen bei den deutschen Privatbanken Ende 2021 Einlagen in Höhe von 705 Milliarden Euro, die durch das Sicherungssystem gedeckt waren. Im Sicherungssystem selbst wurden da für knapp vier Milliarden Euro vorgehalten. Bei den Sparkassen stand Einlagen von 833 Milliarden Euro ein Sicherungsvolumen von 4,7 Milliarden Euro gegenüber.
Im Fall einer größeren Krise müsste also am Ende wohl der Staat die Einlagen garantieren, wie das zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel am Höhepunkt der Finanzkrise 2008 getan hat. Damals sagte sie, alle Bankeinlagen in Deutschland seien geschützt. Doch ein Rechtsanspruch lässt sich daraus wohl kaum ableiten, ebenso wenig eine Garantie, sein Geld voll ständig wiederzusehen.
Dieser Artikel erschien zuerst in Euro am Sonntag 11/2023. Hier erhalten Sie einen Einblick ins Heft.
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