Ein neues  Schreiben des Bundesfinanzministeriums verpflichtet Krypto-Investoren zur Offenlegung ihrer Transaktionen. Auf diese Handelsdaten bei Bitcoin, Ethereum und Co. hat der Fiskus ab sofort Anspruch.

Offenlegung von Kryto-Transaktionsdaten

Die Finanzverwaltung hat auf Basis des neuen BMF-Schreibens Anspruch auf eine volllständige und korrekte Dokumentation aller getätigten Krypto-Transaktionen.Anleger müssen dafür nicht nur die Transaktionsdaten, sondern auch die jeweiligen Kurse der Krypotwährungen offenlegen. Dafür können Sie auf die verpflichtenden Steuerreports von Krypto-Börsen und weiterer privater Kryptohandels-Anbieter zurückgreifen.

Meldepflichtige Angaben beim Kauf

Dem Finanzamt mitgeteilt werden müssen für getätigte Krypto-Käufe der Anschaffungszeitpunkt, die gehandelte Menge, die Art der Anschaffung und die dafür genutzte Handelsplattform .

Meldepflichtige Angaben beim Verkauf

Bei Veräußerung von Kryptowerten müssen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös sowie etwaige Gebühren, der genaue Verkaufszeitpunkt und die gewählte Verwendungsreihenfolge in der Wallet dem Fiskus offengelegt werden.

Zuordnung zu Einkunftsart

Finanzämter prüfen auf Basis dieser Angaben, ob die jeweilige Krypto-Transaktion ein steuerlich relevanter Vorgang ist. In Randnummer 30 des neuen BMF-Schreibens heißt es dazu: "Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten können zu Einkünften aus allen Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes(ESTG) führen. In Betracht kommen insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22) Nummer 2 in Verbindung mit § 23 EStG) oder sonstige Einkünfte (§ 22 Nummer 3 EStG)."

Der rechtliche Hintergrund: 

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (Gz. IV C 1 - S 2256/00042/064/043) ersetzt das ältere BMF-Schreiben zu Kryptosteuern vom 10. Mai 2022. Dieses wird nun unter dem Titel "Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte" neu veröffentlicht. Die Vorgaben sollen steuerpflichtige KryptoI-Investoren eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und den Finanzämtern Hinweise zur Prüfung entsprechender Steuererklärungen bei der Veranlagung geben.

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