Im Herbst 2024 soll der Gesetzesentwurf für ein „Altersvorsorgedepot“ veröffentlicht werden. Das sind die wichtigsten bisher bekannten Punkte 

Der Hintergrund:

Die private geförderte Altersvorsorge soll ab 2026 um einen Baustein erweitert werden. Dafür plant die Ampel-Regierung, im Oktober oder November den Gesetzesentwurf für ein „Altersvorsorgedepot“ abzusegnen.

Das Grundkonzept: 

Nach den bisher bekannten Plänen von Bundesfinanzminister Christian Lindner kann über das Altersvorsorgedepot in Wertpapiere wie Aktien, gemanagte Fonds und ETF investiert werden. Ausgenommen sind jedoch Derivate und Kryptoinvestments. Dafür soll es, anders als bei Riester-Produkten, keine Garantie für den Erhalt des eingezahlten Kapitals geben. Damit sind  die Renditenchancen – bei monatlichen Einzahlungen über Jahre oder Jahrzehnte – entsprechend höher.  


Die staatliche Förderung:

Jeder via Altersvorsorgedepot investierte Euro soll vom Staat mit 20 Cent bezuschusst werden. Der förderfähige Betrag soll bei 3000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Das entspricht 600 Euro Zulage per annum für einen Vorsorgesparer. Zu beachten: Wer von der staatlichen Förderung profitieren möchte muss mindestens 120 Euro im Jahr auf das Altersvorsorgedepot einzahlen müssen.

Die Extra-Zulagen:

Für Minderjährige soll es eine Grund- und Kinderzulage geben. In der Diskussion sind hier 25 Cent pro eingezahltem Euro, die bis zu einem Eigenbetrag von 1200 Euro pro Jahr gewährt werden. Berufseinsteiger sollen eine Extra-Zulage in Höhe von bis zu 200 Euro erhalten , die über eine Zeitraum von drei Jahre gewährt werden soll. Auch Geringverdiener mit einem zu verteuernden Jahreseinkommen von weniger als 26250 Euro sollen von einem Bonus in Höhe von 175 Euro profitieren könnten 

Die nachgelagerte Besteuerung:

Kapitalerträge in der Investitionsphase sollen steuerfrei bleiben und später ab Rentenbeginn nachgelagert besteuert werden. In der Diskussion ist ein Auszahlplan für das Altersvorsorgedepot ab einem Mindestalter von 65 Jahren. 


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