Seit 2021 sind Verluste aus Termingeschäften nur noch eingeschränkt verrechenbar. Das Jahressteuergesetz 2024 sieht nun eine wichtige Änderung zugunsten von Anlegern vor. Diese Punkte sind jetzt wichtig.

Der Hintergrund:

Mit Termingeschäften wie CFDs („Contracts for Difference“) und Optionen können Anleger gehebelt an den Preisveränderungen von Aktien, Währungen und Rohstoffen partizipieren oder sich gegen Verluste absichern. Seit 2021 dürfen sie Miese aus derartigen Finanzprodukten aber nur noch bis zur Höhe von 20 000 Euro jährlich – und zudem lediglich mit gleichartigen Gewinnen aus Termingeschäften – steuermindernd verrechnen.

Die Änderung:

Der Bundestag hat am 18. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Darin ist eine Aufhebung der aktuell auf 20 000 Euro jährlich begrenzten Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen vorgesehen. Der maßgebliche Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes soll gestrichen werden. 

Der Termin im Bundesrat:

Damit das Jahressteuergesetz in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats, die auf dessen Sitzung am 22. November 2024 erteilt werden könnte. "Es wäre eine Entscheidung der Vernunft – für mehr Steuergerechtigkeit und Verfassungstreue sowie für mehr Mündigkeit und Flexibilität bei eigenverantwortlichen Anlegern. Zudem sorgt die Änderung für eine Reduzierung unnötiger Bürokratie, was vor allem auch die Finanzverwaltungen der Bundesländer gutheißen dürften", kommentiert der CFD-Verband, die zentrale Interessenvertretung der auf Differenzkontrakte spezialisierten Finanzdienstleister in Deutschland, die geplante Gesetzesänderung. Falls die Länderkammer das Gesetz aber zurückweist, müsste im nächsten Schritt der Vermittlungsausschuss angerufen werden. 


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