SOFORTPROGRAMM: Kern der Reform ist ein Sofortprogramm, mit dem 13.000 zusätzliche Stellen in Altenheimen geschaffen werden sollen. Gesundheitsminister Jens Spahn und die Koalition gehen damit über den Koalitionsvertrag hinaus, in dem nur 8000 zusätzliche Kräfte vorgesehen sind. Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Heime mit 41 bis 80 Menschen eine Stelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Menschen zwei Stellen zusätzlich. Allerdings bedeutet dies noch nicht, dass die Stellen auch sofort besetzt werden, denn Fachkräfte sind rar. Spahn spricht von einem "ersten Schritt", eine bessere Bezahlung in der Altenpflege werde folgen.

KRANKENPFLEGE: Bei der Krankenhaus-Pflege wird ab 2019 jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle von den Krankenkassen refinanziert, um die Personalausstattung zu verbessern. Schon ab diesem Jahr sollen die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig refinanziert werden. Die Kliniken müssen nachweisen, dass sie das Geld auch entsprechend einsetzen.

Ab 2020 sollen in Kliniken Personalkosten für Pfleger unabhängig von den Fallpauschalen vergütet werden. Damit soll das Sparen bei der Pflege ein Ende haben. Aus den Pauschalen für bestimmte Behandlungen müssen die Kliniken bislang auch die Pflegekosten abdecken. Künftig gibt es ein eigenes Pflegebudget.

AUSBILDUNG: Für Auszubildende in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe werden die Vergütungen im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen. Dies soll als Ausbildungsanreiz dienen.

KRANKENHÄUSER: Der bestehende Krankenhausstrukturfonds soll für weitere vier Jahre fortgesetzt werden. Er soll ab 2019 eine Milliarde Euro pro Jahr umfassen. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus der Reserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Dadurch soll es mehr Anreize geben, nicht benötigte Krankenhausbetten abzubauen.

Zudem läuft der Pflegezuschlag nicht wie geplant Ende 2019 aus, sondern wird nur halbiert. 200 Millionen Euro davon kommen ab 2020 allen Kliniken zugute. Für Krankenhäuser in ländlichen Gebieten stehen weitere 50 Millionen Euro pro Jahr bereit.

DIGITALISIERUNG: Investieren ambulante oder stationäre Altenpflegeeinrichtungen in die Digitalisierung, um Pflegekräfte bei der Bürokratie zu entlasten, bekommen sie einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung: pro Einrichtung 12.000 Euro.

ATTRAKTIVITÄT: Um die Attraktivität der Pflegejobs zu steigern, werden die Krankenkassen verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr für die betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu investieren. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden gefördert.

WEITERE NEUERUNGEN: Für pflegende Angehörige wird es leichter, eine stationäre Rehabilitation zu erhalten. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in derselben Reha-Einrichtung betreut werden. Besonders pflegebedürftige oder schwerbehinderte Menschen dürfen künftig nach ärztlicher Verordnung mit dem Taxi zum Arzt fahren, ohne vorab eine Genehmigung von der Kasse einzuholen. Auch in der häuslichen Pflege müssen Tariflöhne von den Kassen akzeptiert werden. Die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Klinikrechnungen fällt von vier auf zwei Jahre.

rtr