Der Bund legt ein neues Förderprogramm zum Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos an privaten Wohngebäuden auf. Diese fünf Punkte sind zu beachten Von Stefan Rullkötter 

1. Startzeitpunkt
Wer an seiner Wohnimmobilie eine Photovoltaik-(PV-)Anlage und einen Speicher installiert und dazu noch ein Elektroauto anschafft, kann ab dem 26. September für diese Ausgaben einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen, verkündet das federführende Bundesverkehrsministerium.

2. Förder-Details
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die PV-Anlage (600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro) und den Batteriespeicher (250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro) sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation (600 Euro) . Darüber hinaus wird ein Innovationsbonus für „bidirektionales Laden“ (600 Euro) gewährt.

3. Abwicklung der Auszahlung  über KfW und Geldinstitut des Antragstellers
Ziel des Förderprogramms ist es, private Wohngebäude künftig verstärkt mit Ladeinfrastruktur, also Ladestationen, Solarstromanlagen und Speichern, auszustatten. Insgesamt liegen 500 Millionen Euro im Topf der staatlichen KfW Bank, auf deren Internetseite es weitere Informationen gibt. Zu beachten: Bei der KfW erfolgen Auszahlungen von Fördergeldern und Darlehen in der Regel in Kooperation mit der kontoführenden Stelle , also der Hausbank des Antragstellers.

4. Technische Voraussetzungen für den Zuschuss
Immobilienbesitzer, die von der Förderung profitieren wollen sollten vor der Anschaffung beachten: Die Photovoltaikanlage muss mindestens fünf kWp, der Batteriespeicher mindestens fünf kWh und die Wallbox mindestens elf kW und ein Energiemanagement-System Gesamtanlagesteuerung besitzen.

5. Nachweis der E-Mobilität durch den Antragsteller
Voraussetzung für die Förderung ist auch ,dass diese drei Komponenten zusammen fabrikneu angeschafft werden. Zudem muss ein Elektroauto vorhanden oder bestellt sein.

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