Wer über sein Girokonto Überweisungen in Echtzeit tätigt, muss bislang mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Auf Druck der EU ändert sich dies ab sofort. Ab wann Bankkunden hier keine Extra-Kosten mehr berappen müssen.
Leser fragen - die Redaktion antwortet:
Ich habe gelesen, dass Kunden rund 45 Millionen Girokonten hierzulande unterhalten. Für mich ein dauerhaftes Ärgernis: Meine Bank verlangt für Echtzeitüberweisungen, bei denen ein Geldbetrag sofort, ohne die Verzögerung eines Bankarbeitstags, auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird, zusätzliche Gebühren, obwohl sie für Kontoführung und Karten bereits Kosten berechnet. Wird sich das in absehbarer Zeit ändern?
Börse Online: Seit 9. Januar 2025 ist es für Bankkunden einfacher und günstiger, Geldbeträge sofort auf fremde Konten zu überweisen. Geldinstitute in Euroländern sind ab diesem Stichtag verpflichtet, Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren anzunehmen. Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen EU-weit auch das Versenden solcher Überweisungen ohne Extrakosten anbieten.
Änderung bei Kontogebühren
Möchte ein Geldinstitut Gebühren für Produkte und Dienstleistungen einführen oder anheben, muss es sich dafür die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2021 mit dem sogenannten Postbank-Urteil höchstrichterlich bekräftigt. Der BGH erklärte in seiner Grundsatz-Endscheidung die Änderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam.
Diesen Rechtsgrundsatz hat 2024 auch das Kammergericht Berlin bestätigt. Die Richter entschieden, dass Stillschweigen von Kunden bei einseitigen Entgelterhöhungen der Bank nicht als Zustimmung auszulegen ist (Az. 26 MK 1/21). Im konkreten Fall hätte sich die Berliner Sparkasse demnach das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Die Richter erklärten die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft als Musterkläger eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten. Die Sparkasse lehnt es bislang ab, diese Mehrbeträge zurückzuzahlen. Deshalb hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Rund 1200 Kunden haben sich dem Verfahren angeschlossen.
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