Sie haben in Euro am Sonntag-Ausgabe 6/21 berichtet, dass die Allianz bei fondsgebundenen Versicherungen die garantierten zukünftigen Renten kürzt. Ich habe eine solche Police im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Nun habe ich im Internet gelesen, dass mein Arbeitgeber eventuelle Verluste ausgleichen muss. Stimmt das?

Euro am Sonntag: Hier gibt es gegensätzliche Ansichten. Für den Hintergrund sei der Mechanismus erklärt, der hinter dieser Kürzung steckt: Bei den betroffenen Policen ist zumeist die Summe aller Einzahlungen unumstößlich garantiert. Das bleibt auch bei der Allianz so. Hingegen wird die monatliche Rente herabgesetzt, die aus diesem Kapital gespeist wird. Dies ist laut Vertrag nur bei bestimmten Policen möglich - und auch nur dann, wenn es ein unabhängiger Treuhänder genehmigt hat. Beides ist offensichtlich bei Ihnen der Fall. Ob die monatliche Rente tatsächlich niedriger ausfällt als versprochen, werden Sie erst bei Rentenbeginn wissen. Wenn das eingezahlte Geld gut investiert war, werden Sie mehr bekommen als irgendwelche garantierten Summen.

Falls aber der Worst Case eintritt, könnte tatsächlich ihr Arbeitgeber haftbar sein. Das meint zumindest Bettina Glaab, Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg. Angesichts des komplizierten Mechanismus seien Arbeitnehmer eventuell fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die - in Verträgen genannte - monatliche Rente unumstößlich garantiert sei. Glaab: "In der Praxis wird nur selten auf eine fehlende Garantie deutlich hingewiesen, weil es den Vertrieb erschwert. Somit dürfte es fraglich sein, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich in einer Art und Weise informiert wurden, dass dies einer Prüfung vor einem Gericht standhalten würde."

Die Allianz sieht hingegen keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eventuelle Kürzungen auszugleichen. "Die Höhe der Rente war von vornherein nicht garantiert", sagt eine Sprecherin. Dies sei "sehr transparent in der Police und in jeder jährlichen Standmitteilung genannt und erklärt".