Rund neun Millionen Mal wird jedes Jahr in Deutschland umgezogen. Wird der Wohnsitz aus beruflichen Gründen gewechselt, sind Umzugskosten nun leichter pauschal absetzbar. Diese Punkte sind zu beachten.

Der Hintergrund:

Für den neuen Arbeitsplatz in eine andere Stadt ziehen oder durch Wohnsitzwechsel den Arbeits­weg um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzen – dann ist auch der Fiskus als Umzugshelfer dabei: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann anfallende Ausgaben pauschal absetzen.

Umzugspauschalen nutzen: 

Bereits seit März 2024 gilt dafür die erhöhte Umzugskostenpauschale für Alleinstehende von 964 Euro, zuvor waren es lediglich 886 Euro. Wechseln zeitgleich auch der Ehe- oder Lebens­partner sowie die Kinder den Wohnort „in häuslicher Gemeinschaft“, können jeweils weitere 643 Euro veranschlagt werden. Für Umzüge bis Ende Februar 2024 waren es nur 590 Euro.  

Alternative? Belege sammeln

In vielen Fällen lohnt es sich aber, Belege für sämtliche Umzugskosten zu sammeln und die Ausgaben später ­gesondert in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Denn höhere Ausgaben als die Umzugspauschalbeträge sind bei Nachweis der unbaren Zahlung absetzbar.

Abzugsfähige Einzelposten: 

Dazu gehören etwa die Rechnung der Umzugsfirma, Ausgaben für Miet­inserate und Nachhilfekosten für Kinder am neuen Schulort. Hier für „Pauschalisten „ zu beachten: Steuerlicher Stichtag für die maximal absetzbaren Nachhilfekosten ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Fällt dieser auf den 1. März 2024 oder später, gelten die höheren Pauschalen. Auch sich im Veranlagungsjahr überschneidende Mieten am alten und ­neuen Wohnort muss das Finanzamt steuermindernd berücksichtigen. Gleiches gilt für die Verpflegung der Umzugshelfer, kleinere Reparaturen in der alten Wohnung, das Ummelden des Autos oder auch das Anschließen elektronischer Geräte in der neuen Wohnung. 

Dokumentenvorlage?  Nur auf Anfrage

Zu beachten: Umzügler müssen mit der späteren Erklärung für 2024 entsprechende Belege grundsätzlich nicht einreichen, sondern nur die Gesamthöhe der Umzugskosten deklarieren. Liegen diese deutlich über den Pauschalen, wird sich das Finanzamt erfahrungsgemäß melden. Daher sollte man am besten zeitnah nach erfolgtem Umzug eine Aufstellung anfertigen.  

Umzugskosten-Erstattung durch Arbeitgeber :

Erstatten Unternehmen ihren Mitarbeitern die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen, können Umzugspauschalen nicht geltend gemacht werden. 

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