Krypto-Finanzprodukte macht eine steuerliche Parallele zu Gold attraktiv. Experte Christopher Arendt erklärt, worauf Anleger achten sollten

Börse Online: Wie bei sogenannten ETCs („Exchange Traded Commodities)“ mit grammgenauem Lieferanspruch auf das Edelmetall, etwa Xetra-Gold und Euwax Gold II, können auch Gewinne mit Krypto-ETNs („Exchange Traded Notes“) nach Ablauf einer einjährige Haltefrist steuerfrei sein. Welche Produkt-Voraussetzungen müssen dafür in der Praxis erfüllt sein?

Christopher Arendt: Die Kryptowährung muss nach herrschender Meinung dafür physisch hinterlegt sein, also faktisch ein Lagerschein für die Coins existieren – und zugleich muss eine Auslieferungsoption für die erworbenen Assets verbrieft sein.

Lauern hier auch Kostenfallen auf wechselwillige Investoren?

Ausüben sollten Anleger diese Option besser nicht: Wer Coins später aus einem ETN in eine Wallet überführen will, muss mit immensem Verwaltungsaufwand wegen der Antigeldwäschevorschriften rechnen Zudem muss man drei- bis vierstelligen Eurobeträgen an Gebühren kalkulieren. Wer seine Coins lieber ‚physisch‘ will, wählt also besser gleich die Wallet.

Bei den Krypto-ETNs werden auch Basket-Produkte angeboten, die in mehren Kryptowährungen investieren. Was ist bei dieser Anlageform zu beachten, damit realisierte Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei bleiben?

 Grundvoraussetzung ist auch bei den sogenannten Krypto-Baskets das Vorliegen der Hinterlegung und der Auslieferungsoption für die erworbenen Assets. Bei den Basket-Produkten muss zudem klar sein, in welchem Umfang das Investment aufzuteilen ist, beispielsweise jeweils ein Drittel Bitcoin, Ethereum und Apecoin. Andernfalls fällt die Zuordnung schwer – und der Anspruch auf die Auslieferung geht möglicherweise mangels einer Bestimmbarkeit ins Leere.

Das vollständige Interview lesen Sie in der Wochenzeitung €uro am Sonntag, hier als digitale Ausgabe erhältlich

Rechtsanwalt
Foto: ACCONSIS
Christopher Arendt

Zur Person:

Christopher Arendt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Geschäftsführer der Sozietät Acconsis in München ist auf die Beratung in steuerrechtlichen Fragen im Bereich von Krypto-Assets spezialisiert.