Das Bundesfinanzministerium hat die neue Liste für steuerbegünstigtes Anlagegold 2025 und wichtige Änderungen bei Silbermünzen veröffentlicht. Doch Vorsicht: Nicht alle Münzen profitieren von den Vorteilen. Welche Regeln jetzt gelten und was Anleger unbedingt beachten müssen, um die Steuerfalle zu umgehen.
Der Hintergrund:
Für Käufer von Gold und Silbermünzen ist es schon länger ein Ärgernis: Für Münzen, die keine Sammlerstücke von „münzkundlichem Wert“ darstellen, sind 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Bis Ende 2013 galt hier der ermäßigte Satz (sieben Prozent). Diese Steuerausnahme macht der Fiskus nur noch bei Sammlermünzen, deren Wert mehr als 250 Prozent über dem Materialpreis liegt. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die vereinfachte Sieben-Prozent- Regelung, die sich ausdrücklich und ausschließlich auf Sammlerstücke von hohem Wert beziehen soll, in der Vergangenheit oftmals falsch angewendet worden,
Die neue Verordnung:
„Auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt“, heißt es in nun in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 2. 12.2024 (Gz. III C 2 - S 7246/19/10002 :001).
Die Kriterien für Goldmünzen :
Zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes ist demnach der Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand des aktuellen Tagespreises für Gold zu ermitteln. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für eine Feinunze Gold 31,1035 Gramm). Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden.
Die Kriterien für Silbermünzen:
Bei der Ermittlung des Metallwerts von Silbermünzen kann statt der jeweiligen Tagesnotierung aus Vereinfachungsgründen den letzten im Monat November festgestellten Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2025 ist die Wertermittlung dabei nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 910 Euro je Kilogramm vorzunehmen.
Die neue Liste:
Das BMF hat auch die Liste für befreites Anlagegold 2025 veröffentlicht. Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines dort verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln. Eine Münze, die geliefert wird und in dieser Liste nicht verzeichnet ist, kann dennoch steuerbefreit werden, wenn sie die entsprechenden Kriterien der Mehrwertsteuer-Richtlinie erfüllt.
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